Wir Bürgerinnen und Bürger haben den längeren Atem und
wollen endlich einen Schritt weiter kommen!
am Mittwoch, den 26. April ist im Namen von 36 Organisationen, der Antrag auf Volksbegehren zum ursprünglichen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie der Arbeitsgruppe Amhof/Foppa/Noggler und ein zweiter, zu einer von der Initiative für mehr Demokratie verbesserten Fassung davon, im Landtag hinterlegt worden.
Die 36 Organisationen rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, die zwei Volksbegehren innerhalb Mitte August mit ihrer Unterschrift in den Gemeinden zu unterstützen. Die Unterschriftenbögen werden dort ab Mitte Mai aufliegen. Je mehr Unterschriften diese beiden Entwürfe in den Landtag bringen, desto mehr ist sichergestellt, dass das Gesetz zur Direkten Demokratie nicht nur ohne Abstriche, sondern auch mit den augenfällig nötigen Verbesserungen verabschiedet wird.
Dieser Schritt ist im Februar in einem Offenen Brief an die Landtagsabgeordneten angekündigt worden, für den Fall, dass das Gesetz nicht innerhalb April verabschiedet worden wäre. Zwei Jahre lang haben sich viele Menschen im Land und über 60 Organisationen auf Initiative des Gesetzgebungsausschusses an seinem Zustandekommen beteiligt. Seit Herbst 2016 wartet man vergebens auf die Behandlung des Ergebnisses im Landtag. Unter den einbringenden Organisationen sind die mitgliederstärksten des Landes, wie die drei großen Gewerkschaftsbünde, der AVS, VKE, Dachverband für Natur und Umweltschutz, die OEW. Neu hinzu gekommen sind der KVW und der Schützenbund.
Mit diesem 5.(!) Volksbegehren zu einem Direkte-Demokratie-Gesetzentwurf soll sicher gestellt werden, dass dieser vor den nächsten Landtagswahlen im Landtag abschließend behandelt werden muss. Neu ist, dass es sich dabei nicht um einen Gesetzentwurf handelt, der auf Initiative der Zivilgesellschaft entstanden ist, sondern auf Initiative des Gesetzgebungsausschusses des Landtages in Zusammenarbeit von Mehrheit und Opposition und mit Bürgerbeteiligung.
Zu diesem neuen Weg des Zustandekommens eines Gesetzes ist der Landtag mit dem Referendum 2014 gegen ein Direkte-Demokratie-Gesetz der Landtagsmehrheit, das Mitbestimmung nicht wirklich möglich gemacht hätte, und mit dem Volksbegehren Nr. 4 angestoßen worden.
Das Ergebnis ist ein Kompromiss zwischen den im Beteiligungsprozess eingebrachten Positionen im Rahmen der parteilich vorgegeben Grenzen der Mitbestimmung. Trotzdem haben bis jetzt maßgebliche politische Kräfte die Behandlung verhindert. Der Grund liegt sicher in einer relativ brauchbaren Anwendbarkeit.
Der Gesetzentwurf beinhaltet gegenüber dem geltenden Gesetz wesentliche Verbesserungen, er enthält aber auch noch gravierende Mängel. Ohne tiefe Eingriffe ins Original wird deshalb parallel zu diesem auch eine Version mit den mindestnotwendigen, meist nur technischen Verbesserungen als Volksbegehren vorgelegt. Auf diese Weise müssen auch diese im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden. Der Gesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie liegt hingegen schon zur Behandlung im Landtag bereit.
Informationen zum Gesetzentwurf und die Verbesserungsvorschläge finden Sie in der nebenstehenden Spalte