WIR WOLLEN DAS FEUER LÖSCHEN

WIR WOLLEN UNS SELBER HELFEN!

MIT ZWEI VOLKSBEGEHREN ENDLICH WIRKLICH MITBESTIMMEN!

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Gesamtbild klPapst Franziskus spricht von der Welt als dem gemeinsamen Haus, für das wir sorgen sollen.
Es ist Feuer auf dem Dach: die Urwälder brennen, die Pole und Gletscher schmelzen, Artensterben, Dürrekatastrophen und Überflutungen biblischen Ausmaßes
und Pandemien setzen den Menschen zu. Bürgerinnen und Bürger haben nicht den Eindruck, dass man wirklich dieser Entwicklung gegensteuert. Menschen wollen sich also selber helfen. In vielen Ländern gibt es dazu ermutigende Beispiele (an einige wenige haben wir auf Plakaten erinnert)

In Südtirol nicht! Seit 2018 haben wir ein Gesetz, das Volksabstimmungen möglich machen sollte. Die Erfahrungen damit sind andere.

Volksinitiativen - die eine Hälfte der Direkten Demokratie - haben sich als nicht anwendbar erwiesen. Zuletzt haben sich die Bürger:innen auch noch dagegen wehren müssen, dass das Referendum abgeschafft wird. Drei beschließende Volksabstimmungen und zwei beratende sind für unzulässig erklärt worden. In der Pandemiezeit war an die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente überhaupt nicht zu denken, obwohl diese mit der Online-Unterschriftensammlung praktizierbar wären.

Abgesehen von den technischen Mängeln des Gesetzes von 2018 gibt es inhaltliche, die einer Landtagsmehrheit zugute kommen, die von Volksabstimmungen nichts wissen will.

Unterschrieben werden kann nur in der eigenen Wohnsitzgemeinde.
Die Sammlung läuft bis Ende September.

Die inhaltlichen Mängel sind

  • die Kommission der Landesregierung, deren Entscheide über die Unzulässigkeit von Anträgen auf Volksabstimmungen nur mit finanziellen Möglichkeiten im fünfstelligen Bereich vor Gericht angefochten werden können, die also nach Gutdünken argumentieren und entscheiden kann;

  • zu hohe und nicht nach den verschiedenen Instrumenten gestaffelte Unterschriftenhürden;

  • ein zu kleiner und zuletzt jetzt auch noch weiter eingeschränkter Kreis von Personen (Lehrer und Sanitätspersonal), die zur Beglaubigung der Unterschriften berechtigt sind;

  • die Vorschrift, nur in der Wohnsitzgemeinde unterschreiben zu können und das Verbot auf Märkten Unterschriften zu sammeln.

Alles Schikane, mit denen auf versteckte Weise die Initiative der Bürger:innen im Keim erstickt wird. Am schwersten aber wiegt, dass die Kommission ohne gesetzliche Grundlage Volksabstimmungen ablehnt, mit denen wir BürgerInnen unsere Demokratie selbst in Ordnung bringen können.

  • Direkte Demokratie und Partizipation sind in Südtirol eine Geschichte der Verhinderung, eine Geschichte, die davon erzählt, wie den BürgerInnen ihre Souveränität und Autonomie vorenthalten wird, obwohl sie im Autonomiestatut verankert sind,

  • eine Geschichte, deren Dramatik jetzt mit der physischen und sozialen Klimakrise offensichtlich wird: hätten die Menschen in unserem Land schon 20 Jahre mitbestimmen können, dann wären wir heute nicht in einer so verfahrenen Situation. Wir müssten jetzt nicht erst um eine Politik der Zusammenarbeit kämpfen, jetzt, wo es notwendiger ist denn je, diese zu praktizieren. Rundum erleben wir demgegenüber, was alles mit der Mitbestimmung der Bürger:innen Wirklichkeit werden kann.

  • Sie ist aber auch eine Geschichte eines jetzt bald 30jährigen Kampfes um diese Autonomie der BürgerInnen.
    Formal, per Gesetz, hat sie uns zugestanden werden müssen.
    Konkret ist sie aber immer noch nicht praktizierbar.
    Sie wird uns mit versteckten Verhinderungen und Behinderungen vorenthalten.

Deshalb starten wir jetzt zum Ende dieser Legislatur die zwei Volksbegehren. Wenn sie innerhalb September die nötige Unterstützung der Bürger:innen erhalten, dann muss der Landtag noch vor den Wahlen endgültig über sie entscheiden. Werden sie angenommen, dann wird die Autonomie der BürgerInnen endlich auch konkret praktizierbar. Wenn nicht, werden die WählerInnen bei den Landtagswahlen 2023 entscheiden, wem sie die Aufgabe anvertrauen, sie in der nächsten Legislatur umzusetzen.

          • Mit Volksbegehren I verlangen wir, dass die Bürger:innen die direktdemokratischen Instrumente einfacher nutzen können und die Verhinderungsmöglichkeiten beseitigt werden,
          • mit Volksbegehren II, dass die Bürger:innen ihre Demokratie selbst gestalten können müssen.

Unterschrieben werden kann nur in der eigenen Wohnsitzgemeinde.
Die Sammlung läuft bis Ende September.

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 

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