Ärger und Frust mit einer halbwertigen Demokratie in Südtirol

 Abstract

Seit 25 Jahren steht der Südtiroler Bevölkerung laut Autonomiestatut das Recht auf Volksabstimmungen zu. Dieses Recht ist bisher von der Landtagsmehrheit, sprich SVP, gesetzlich so geregelt worden, dass es nicht angewandt werden konnte und gültige Volksabstimmungen verhindert wurden. Nach zwei Anläufen 2009 (erste, aber für ungültig erklärte Volksabstimmung) und 2018 (partizipative entstandenes Landesgesetz) ist der Landtag jetzt wieder aufgerufen, dieses Unrecht mit einer Abänderung des Landesgesetzes zu beenden und das vielfach verlorene Vertrauen mit einer vervollständigten Demokratie zurückzugewinnen.

vervollsrändigte DemokratieDie Initiative für mehr Demokratie spricht in einer Aussendung von einer halbwertigen Demokratie in Südtirol, die in der Bevölkerung Ärger und Frust verursacht. Während die Schweiz vor Kurzem über die Senkung der Rundfunkgebühren abgestimmt und diese für einen qualitativ wertvollen Dienst abgelehnt hat und in diesem Jahr noch drei Mal über Fragen abstimmen wird, die den Menschen wichtig sind - in den 26 Schweizer Kantonen waren es 2025 an die 100, finden in Südtirol seit 2015 keine Volksabstimmungen mehr statt. Ausgenommen ist das bestätigenden Referendum von 2014 und 2022, weil es für dieses im Autonomiestatut einen klaren, außerhalb Südtirol festgelegten Rahmen gibt, der seine Anwendung garantiert: eine zugängliche Hürde und kein Quorum. Die Dringlichkeit von Volksabstim­mungen auch in Südtirol wird immer wieder offensichtlich.

So wie vor 20 Jahren schon mit dem leidigen Thema Flugplatz, so jetzt wieder mit der Farce „Bettenstopp“. In beiden Fällen war und ist die Haltung in der Bevölkerung klar. In beiden Fällen musste und muss sie ohnmächtig zusehen, wie mit Täuschung die Interessen Weniger durchgesetzt werden. Eine Demokratie, die nicht zulässt, dass Bürger*innen auch selbst politische Entscheidungen treffen können, sondern nur alle fünf Jahre mehr schlecht als recht festlegen, wer in den nächsten fünf Jahren entscheidet, ist sicher nur halb so viel wert, wie eine, in der alle mitentscheiden können – sie ist halbwertig.

mit LINK weiter zu: Brief an alle Landtagsabgeordneten im Hinblick
auf die Endbehandlung der beiden Gesetzentwürfe,
mit denen die Mitbestimmungsrechte endlich anwendbar gemacht werden sollen

Ob Volksabstimmungen auf Landes- und Gemeindeebene stattfinden können, das bestimmt mit deren Regelung allein die politische Mehrheit im Land, sprich, die SVP. Insbesondere hat der Landeshauptmann persönlich mit einer einfachen Verfügung den Kreis derer eingeschränkt, die berechtigt sind, die Unterstützungsunterschriften zu beglaubigen und damit dafür gesorgt, dass selbst das schwächste der direktdemokratischen Instrumente, das Volksbegehren, nicht mehr anwendbar ist. Obwohl 2022 die von der SVP beschlossene Abschaffung des Referendums über einfache Landesgesetze mit einem Referendum von der Bevölkerung klar abgelehnt wurde (mit 76 %), hat die SVP nachträglich mit einer Halbierung der Antragsfrist dafür gesorgt, dass es de facto nicht mehr anwendbar ist. Bisher hat die SVP alle Versuche, die Mitbestimmungs­rechte anwendbar zu machen, vom Tisch gefegt. So auch im vergangenen Sommer im Regionalrat, wo sie einen Beschlussantrag abgelehnt hat, mit dem Volksabstimmungen auf Gemeinde­ebene wieder möglich gemacht werden sollten.

Vor dem Sommer noch wird im Landtag über zwei von der Initiative für mehr Demokratie ausgearbeitete Gesetzentwürfe abgestimmt, mit denen Änderungen am geltenden Gesetz vorgenommen werden sollen. Es handelt sich dabei um die mindestnötigen Voraussetzungen, um die Instrumente Direkter Demokratie endlich anwenden zu können. Weil die Vorschläge nicht als Volks­begehren eingebracht werden konnten, wurden sie acht Parteien übergeben, die sich vor den letzten Wahlen verpflichtet haben, sie im Landtag zur Behandlung zu bringen. Zu Beginn der Behandlung hat sich im Oktober eine absolute Mehrheit von 18 Stimmen für die beiden Gesetzentwürfe abgezeichnet. Arno Kompatscher hat ihre Ablehnung angekündigt, zusammen mit FdI, die damit gegenüber den Bürger*innen wortbrüchig geworden sind. Die FdI hatten vor den letzten Wahlen, zusammen mit acht weiteren Parteien, versprochen, die Gesetzentwürfe verabschieden zu wollen. Auch Ulli Mair wurde nahegelegt, ihre unterstützende Unterschrift für die Gesetzentwürfe zurückzuziehen. Sie steht unbeirrt zu ihrem Wort.

Folglich drohte die SVP in die Minderheit zu geraten, weshalb eine Vertagung der Behandlung beschlossen wurde. Die SVP wollte Zeit gewinnen, die Opposition hoffte auf einen Kompromiss. An einem Arbeitstisch sollte eine Verständigung über die Vorschläge erfolgen. Zustande gekommen ist ein einziges Treffen ohne der Rahmen zu sein für ein ernsthaftes Arbeiten an den Vorschlägen und umso weniger an einer Verständigung. Da es sich bei den Vorschlägen der Initiative um Änderungen des geltenden Landesgesetzes 22/2018 handelt, die absolut notwendig sind, um die Mitbestimmungs­rechte ausüben zu können, waren verschlechternde Kompromisse samt teilweiser Ablehnung der Vorschläge erklärtermaßen vorweg ausgeschlossen.

Weitere Verzögerungen haben keinen Sinn, der Landtag soll sich jetzt entscheiden. Entweder werden alle vorgeschlage­nen mindest­notwendigen Änderungen ohne Ausnahme umgesetzt oder die Mitbestimmungsrechte bleiben weiterhin nicht anwendbar. Diese stehen den Bürger*innen laut Autonomiestatut seit 2001 zu und nur mit diesen Rechten wird die Demokratie zu einer vollwertigen.

Die notwendigen Änderungen sind:

  • die explizite Erklärung der Zulässigkeit von Volksabstimmungen über Regierungsformgesetze (Wahlgesetz, Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation);
  • eine fachlich qualifizierte und von jeder lokalen Einflussnahme unabhängige Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit;
  • eine Neufestlegung der Aufgabe der Kommission anhand der Regelung, wie sie im LG 11/2005 vorgesehen war;
  • die Einführung einer Rechtsschutzversicherung für die Promotoren um das Rekursrecht zu garantieren;
  • eine Senkung und Staffelung der Unterschriftenhürden, wie das Autonomiestatut sie nahelegt;
  • die Einführung der Online-Unterschriftensammlung;
  • die Erweiterung des Kreises derer, die berechtigt sind, die Unterschriften zu beglaubigen;
  • die Möglichkeit in jeder Gemeinde des Landes unterschreiben zu können;
  • eine amtlich neutrale Information, wenn direktdemokratische Instrumente von Bürger*innen genutzt werden, so wie über die Arbeiten im Landtag berichtet wird;
  • entsprechend den Vorgaben des Autonomiestatutes, das Recht von sieben Landtagsabgeordneten, ein Referendum zu einem einfachen Landesgesetz zu veranlassen.

Folgende Landtagsabgeordnete haben im Oktober 2025 die Annahme dieser Gesetzesänderungen und die Gewährleistung der dazu erforderlichen absoluten Mehrheit von 18 Stimmen angekündigt:

  1. Myriam Atz

  2. Andreas Colli

  3. Brigitte Foppa

  4. Renate Holzeisen

  5. Sven Knoll

  6. Paul Köllensperger

  7. Ulli Mair

  8. Andreas Leiter Reber

  9. Zeno Oberkofler

  10. Alex Ploner

  11. Franz Ploner

  12. Hannes Rabensteiner

  13. Sandro Repetto

  14. Maria Elisabeth Rieder

  15. Madeleine Rohrer

  16. Thomas Widmann

  17. Jürgen Wirth Anderlan

  18. Bernhard Zimmerhofer

Vielleicht überlegt es sich doch noch jemand von den übrigen 17 Abgeordneten, ob es sich nicht eher lohnen würde, für die Anwendbarkeit der im Autonomiestatut festgeschriebe­nen politischen Mitbestimmungsrechte der Bürger*innen in unserem Land zu stimmen, anstatt aus Treue zur Partei oder zum Regierungslager weiter ihr politisches Recht vorenthalten zu wollen und dafür zu riskieren, in der Minderheit zu landen.

 
 
 
 
 

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