Abbau verhindert - Aufbau geht weiter

das gemeinsame Haus brennt April2022 mT2

Den Demokratieabbau haben wir BürgerInnen verhindert -
der Weg zu mehr und besserer Demokratie geht weiter

Jetzt Direkte Demokratie mit zwei Volksbegehren
endlich gut anwendbar machen!

Link zu den Volksbegehren

Otto von Aufschnaiter unterschreibt - im Bild auch Roberto Pompermaier

Das Referendum ist gerettet. Aber Volksabstimmungen werden mit den geltenden Regeln verhindert und Volksabstimmungen über bessere Regeln der Demokratie werden nicht zugelassen. Weder beschließende noch unverbindlich beratende. Also müssen wir auf das Volksbegehren zurückgreifen, auf das Recht, dem Landtag Gesetzesvorschläge zur verpflichtenden Behandlung vorzulegen. Wir zeigen damit noch einmal auf, was es braucht, um die Direkte Demokratie endlich anwendbar zu machen. Die Parteien werden noch vor den Wahlen im Oktober 2023 darüber zu entscheiden haben.

Mit dem Gesetz zur Direkten Demokratie von 2018 hatten wir gehofft, dass die direktdemokrati­schen Instrumente endlich anwendbar würden. Obschon diese seit 2001 vom Autonomiestatut vorgesehen sind, waren sie bis 2018 vor allem wegen des 40% Quorums und der hohen Hürden nicht zu brauchen. Gefehlt hat auch das Referendum. Das ist 2018 halbwegs in Ordnung gekommen.

Dann kam die Pandemie. Es war unmöglich, die Instrumente Direkter Demokratie zu nutzen. Mit einfacheren Regeln, vor allem mit der Online-Unterschriftensammlung wäre es dennoch möglich gewesen, mit niedereren und den einzelnen Instrumenten angepassten Hürden und einem erweiterten Kreis an Beglaubigungsberechtigten. Eine solche einfachere Nutzung schlagen wir jetzt mit einem Volksbegehren vor. Eine auch Pandemie taugliche Direkte Demokratie! Aber es ist noch schlimmer gekommen: nicht nur, dass die Mehrheit im Landtag mitten in der Pandemie die Direkte Demokratie wieder abbauen wollte. 71.000 Menschen in unserem Land haben das mit der Volksabstimmung am 29. Mai verhindert. Wir haben auch feststellen müssen, dass die Volksinitiative (neben dem Referendum die zweite Säule der Direkten Demokratie) vor allem auch aus einem anderen Grund nicht anwendbar ist.

Ob ein Antrag auf Volksabstimmung zulässig ist oder nicht, entscheidet eine Kommission der Landesregierung, die aus ausgelosten Richtern besteht. Mit der Kommission, die in dieser Legislaturperiode im Amt ist, haben wir sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Sie hat alle Anträge, insgesamt sechs, abgelehnt. Mit fünf haben wir Vorschläge zu einer besseren Gestaltung der Demokratie vorgelegt über die die BürgerInnen in einer Volksabstimmung entscheiden können sollten. Obwohl das nirgendwo festgelegt ist, hat die Kommission entschieden, dass über Gesetzesvorschläge, die die Regeln der Demokratie betreffen, nur der Landtag entscheiden darf. Das war nicht immer so. Über solche Vorschläge haben wir schon 2009 abgestimmt. Also liegt es an der zufälligen Zusammensetzung der Kommission. Ihre Entscheidung ist eine Frage des Glücks, ob die Kommissionsmitglieder Direkte Demokratie ablehnen oder befürworten. Das kann nicht sein. Gegen ihre Entscheidung kann zwar bei Gericht Rekurs eingelegt werden, man riskiert damit aber, zur Bezahlung der Verfahrenskosten der Gegenseite in fünfstelliger Höhe verurteilt zu werden. Zudem ist eine Befangenheit des Gerichts gegenüber dem Entscheid seines Mitglieds in der Kommission nicht auszuschließen.

Die sechste abgelehnte Volksinitiative wollte mit Gesetzesänderungen die gefährdete Artenvielfalt in Südtirol schützen. Aufgrund der Art und Weise der Ablehnung muss man annehmen, dass es mit dieser Kommission grundsätzlich keine gesetzeseinführenden Volksabstimmungen geben wird. Damit vertritt sie ganz offensichtlich die Position der Landesregierung und der Landtagsmehrheit.

Wir schlagen deshalb mit einem zweiten Volksbegehren eine andere Zusammensetzung der Kommission vor. Zugleich arbeiten wir an einem Vorschlag zur klaren Begrenzung ihrer Aufgaben. Überdies wollen wir im Direkte-Demokratie-Gesetz unmißverständlich festgeschrieben haben, dass auch die Regeln der Demokratie von den BürgerInnen mitbestimmt werden können. Dass dies im Gesetz von 2018 nicht explizit ausgeschlossen wurde, ist von den schriftführenden Landtagsabgeordneten Magdalena Amhof und Brigitte Foppa versprochen und auch eingehalten worden. Die Kommission aber legt sich ihre eigenen Interpretationen zurecht, um die BürgerInnen davon auszuschließen.

Mit den zwei Volksbegehren verlangen wir die Verbesserung und Anwendbarkeit, die vor dem Referendum versprochen worden ist! Wer will, dass Direkte Demokratie nicht nur auf dem Papier steht, sondern endlich auch gut anwendbar wird, kann die zwei Vorschläge innerhalb September unterstützen. Kommen 10.000 Unterschriften zusammen, dann müssen die Gesetzesvorschläge noch vor den Landtagswahlen im Oktober 2023 im Landtag abschließend behandelt werden. Zu den Landtagswahlen werden wir dann also wissen, wer Direkte Demokratie wirklich praktiziert sehen will oder wer sie nur als ein schönes Aushängeschild vor sich her trägt.

Unterschrieben werden kann ab Juli in der eignen Wohnsitzgemeinde. Wir werden benachrichtigen, wann es so weit ist!

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Referendum gerettet

„Hier müssen wir noch sehr viel von der Schweiz lernen ...“
LH Arno Kompatscher


referendum_gerettet_2022_kl.jpgIn der Tat: von einem sachlichen, selbstverständlichen und respektvollen Umgang mit so wertvollen Momenten, in denen das Volk entscheidet, sind wir weit entfernt. Diese Momente wären Sternstunden der Demokratie, wenn Demokratie Volksregierung bedeuten soll und man hier erfahren kann, wie die Menschen wichtige Fragen entschieden haben wollen.
Wenn jemand noch nicht reif ist für diese Demokratie in unserem Land, dann sind es die regierende Mehrheit und die Medien, die sie decken. Täuschung und Irreführung waren bei diesem Referendum, wie bisher, wieder bestimmend. Wen wundert es, dass nur ein knappes Viertel der Stimmberechtigten dem Verwirrspiel widerstanden hat. Um so mehr muss uns mit diesem Referendum wieder bewusst geworden sein, dass wir BürgerInnen Instrumente haben, mit denen wir zwischen den Wahlen entscheidenden Einfluss ausüben können auf die Gestaltung der Zukunft in unserm Land.

71.000 BürgerInnen haben jetzt, auf Initiative von ein paar wenigen Menschen,
die Grundlage gelegt für eine
positive Weiterentwicklung der Demokratie in Südtirol.

Mit einem Sieg des Ja wären, von der regierenden Mehrheit gewollte, demokratieschädigende Normen bestätigt worden,
mit dem klaren NEIN gibt es jetzt keinen Fall zurück hinter das Erreichte.


Wir erwarten uns von diesen Regierungsparteien nicht im Geringsten eine Änderung ihrer Haltung zur Direkten Demokratie. Mit Täuschung zu arbeiten, ist ihnen eingeschrieben. Ihr Politikverständnis ist vom Willen zu totalitärem Machterhalt und zu rücksichtsloser Durchsetzung von Partikularinteressen bestimmt, denen das Einspruchsrecht der BürgerInnen ein Dorn im Auge ist. Deutlicher hätte es der Erstunterzeichner, Josef Noggler, des jetzt vom Volk abgelehnten Gesetzes nicht sagen können: “Wir lassen uns (mit dem Referendum) nicht erpressen!“ Der Rekurs auf den Volkswillen ist für die SVP Erpressung, die Aufforderung zur Verhandlung und Konsenssuche eine Infragestellung ihrer Machthoheit.

Das Ganze ist ein mühsamer Lernprozess, für alle: herauszufinden aus Machtkämpfen, aus der Logik der Macht des Stärkeren, zu einer Politik der Suche nach breitestmöglichem Konsens.
Beinahe der halbe Landtag scheint bereit zu sein, ein solches Politikverständnis wirklich werden zu lassen. Die Initiative für mehr Demokratie wird weiterhin alles daran setzen, dass dieses mehrheitsfähig und -bestimmend wird.

Video Glückwunschbotschaft von Ralf-Uwe Beck, Sprecher unserer großen Schwesterorganisation in Deutschland

p.s.: Ein Modell des Referendums, wie es in der Schweiz gelte, lässt der SVP-Obmann jetzt wissen, könne er sich auch für Südtirol vorstellen. Ob er weiß, wovon er spricht? Genau das hatten wir vorgeschlagen, als das Gesetz von 2018 über einen partizipativen Prozess im Entstehen war. Das würde bedeuten, dass alle Landesgesetze 100 Tage außer Kraft bleiben, außer jene, die von zwei Drittel des Landtages mit eigener Dringlichkeitsklausel beschlossen worden sind – zu denen für ein Referendum aber gleich nach dem Inkrafttreten die Unterschriftensammlung beginnen kann. Innerhalb dieser Zeit könnten 4.200 (!) BürgerInnen (jetzt sind es 13.000!) mit einer Unterschriftensammlung, ohne (!) Beglaubigung, aber mit einer Überprüfung der Unterschriften auf der Gemeinde, ein Referendum erwirken.

„Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie messen.“
Was die regierende Mehrheit und die Medien, die sie decken, noch alles zu lernen haben.

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Die BürgerInnen wollen selber entscheiden

Doppelt so viele Unterschriften als vorgeschrieben für die Volksabstimmung
gegen die Abschaffung des Referendums im Landtag abgegeben

EINERSEITS - Die Regierungsmehrheit hat den ALLERUNNÖTIGSTEN ANLASS für eine Volksabstimmung geliefert,
den niemand versteht und für die allein sie die Verantwortung trägt, weil sie davor gewarnt wurde;

ANDERERSEITS - ist jetzt klar, dass die Bürgerinnen sich auch unter schwierigsten Bedingungen nicht übertölpeln lassen und dass wir es mit einer Regierungsmehrheit zu tun haben, die versucht, die BürgerInnen auszutricksen.

Das bestätigende Referendum ist dringend notwendig! Das hätte die Regierungs­mehrheit nicht anschaulicher deutlich machen können, indem sie es abschaffen will. Sie muss starke Gründe haben, um es hinnehmen zu wollen, dazustehen als regierende politische Vertretung, die die politischen Rechte der Bürgerinnen drastisch beschneiden will. Der entscheidende Grund ist wohl, dass sie nur herrschen kann und grundsätzlich unfähig ist zur Zusammenarbeit. Das ist eine Seite.

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Lasst Euch das Referendum nicht nehmen!

STIMMT BEIM LANDESREFERENDUM
AM SONNTAG, DEN 29. MAI MIT

NEIN

Video-Aufruf von Andi Gross
Er ist einer der international anerkanntesten Kenner der Direkten Demokratie.
Er kennt nicht nur das Schweizer Modell in- und auswendig, sondern auch die verschiedensten direkt-demokratischen Systeme weltweit.
Andi Gross war Abgeordneter im Schweizer Nationalrat und parlamentarischer Vertreter im Europarat.
Er ist Leiter eines Instituts über Direkte Demokratie und unterrichtet an zahlreichen Universitäten.

 
 

Sammeln bis 30. September

Verlängerung

ES KANN IN ALLEN GEMEINDEN UNTERSCHRIEBEN WERDEN,
NICHT NUR IN DER WOHNSITZGEMEINDE!

Das Referendum zur Rettung des Referendums findet statt

Rekurs beim Landesgericht gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht.

Die PromotorInnen wollen mit allen dafür vorgesehenen politischen Rechten am Abstimmungskampf teilnehmen -
im Namen der 16.500 Unterzeichner ihres Antrages auf Referendum.

NEIN zum
        Abbau der Demokratie in Südtirol

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Referendumsantrag abgelehnt - Referendum findet trotzdem statt

DIE UNGLAUBLICHE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZU DEM VON DEN BÜRGERINNEN BEANTRAGTEN REFERENDUM

was uns nicht umbringtEs hätte tatsächlich etwas gefehlt, wenn nicht auch dieses Mal die Kommission zur Feststellung der Durchführbarkeit des Referendums den Antrag der PromotorInnen abgelehnt hätte – wie schon 2013 aus ebenso formalistischen Gründen beim beantragten Referendum zum SVP-Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung in Südtirol 107/11. Dem Rekurs dagegen war damals vom Landesgericht stattgegeben und das Referendum durchgeführt worden.

Das Haar in der Suppe wurde gefunden: Die Eigenerklärung der Promotoren zur Eintragung in die Wählerlisten sei in diesem Fall unzulässig.
Tatsache ist, dass das DPR 445/2000* (Testo unico delle disposizioni legislative e regolamentari in materia di documentazione amministrativa) eindeutig und ohne Ausnahmen festlegt, dass Ersatz- oder Eigenerklärungen für Bescheinigungen betreffend die Ausübung der zivilen und politischen Rechte und betreffend die Eintragung in Alben und Listen einer öffentlichen Verwaltung, rechtens sind (Art. 46, f und i). Nicht nur die PromotorInnen, sondern auch die Landtagsverwaltung hat auf der Grundlage dieser Norm gehandelt, indem sie entgegenkommend die entsprechenden Formulare für die Eigenerklärung als Alternative zur Vorlage der Bescheinigung, die von den Gemeinden ausgestellt wird, vorbereitet und den Promotoren bei der Unterzeichnung des Antrags auf Referendum vorgelegt hat.
Zudem ist es nicht Aufgabe der Kommission die Handlungen zur Einreichung des Antrages zu überprüfen, das ist reine Verwaltungsangelegenheit, sondern gemäß Art. 5 des Landesgesetzes 10/2002** die Durchführbarkeit des Referendums anhand der Überprüfung der gesammelten Unterschriften festzustellen.

Dass jetzt, nachdem der Antrag von 16.500 BürgerInnen unterstützt wird, die Kommission den Antrag aus diesem Grund für unzulässig erklärt, ist völlig unverständlich und ein formalistischer Winkelzug. Dies umso mehr, als dass die Landtagsverwaltung auf der Grundlage des Landesgesetzes 17/1993*** zur Regelung der Verwaltungsverfahren mit Art. 5, Absatz 2 und 3 angehalten ist, die Ersatzerklärung zu akzeptieren und den erklärten Sachverhalt (Eintragung in die Wählerlisten) festzustellen.

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RETTET DAS REFERENDUM!

ANTRAG AUF LANDESWEITES REFERENDUM EINGEREICHT

- Die Unterschriftensammlung beginnt nach Ferragosto / Mariä Himmelfahrt -

Donnerstag 22. Juli haben 37 Bürgerinnen und Bürger aller Landesteile beim Landtag den Antrag auf Referendum eingereicht, gegen die von SVP und Lega Salvini am 11. Juni beschlossene Abänderung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie 22/2018. Diese Änderung besteht allem voran in der Streichung des Referendums über einfache Landesgesetze. Unter anderem wäre aber auch keine objektive und gleichberechtigt zustandekommende institutionelle Information mehr garantiert und den BürgerInnen würde das Recht entzogen, die vom Gesetz 22/2018 vorgesehenen ausgelosten Bürgerräte einzurichten. 


Diese schamlose Beschneidung unserer Mitbestimmungsrechte kann die Südtiroler Bevölkerung mit dem vom Autonomiestatut vorgesehenen staatlichen Referendum verhindern.

Wir lassen uns das Referendum nicht nehmen! 

Wir ergreifen das Referendum, wie es vom Autonomiestatut zum Schutz der Gesetze vorgesehen ist, mit denen die Demokratie im Land geregelt wird,
gegen die Abschaffung des Referendums über die einfachen Landesgesetze,
wie vom Landesgesetz 22/2018 vorgesehen!



Das Referendum ist unser Kontrollrecht, es ist unser Vetorecht, es ist nicht nur die halbe Direkte Demokratie, sondern ihr Herzstück.

Mit ihm können sich die BürgerInnen zu einem von der politischen Vertretung gefassten Beschluss, das Entscheidungsrecht zurück holen. 


In einer Demokratie ist das Volk der Souverän. So steht es in der italienischen Verfassung (Art.1) und sinngemäß in den meisten europäischen Verfassungen.

WER IM ALLGEMEININTERESSE UND FÜR DAS GEMEINWOHL ARBEITET,
FÜRCHTET DAS REFERENDUM NICHT!

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