Materialien Volksbegehren 2017
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- Kategorie: volksbegehren 2017
- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03. August 2021 12:45
Volksbegehren 2017
Volksbegehren ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Behandlung vorzulegen.
Dieser kann ihn annehmen, abgeändert verabschieden oder ablehnen. Eine Volksabstimmung findet nicht statt.
Weitere Begriffsbestimmungen
- Gegenüberstellung: geltendes Gesetz 11/2005 - Gesetzentwurf der Initiative - Gesetzentwurf der Arbeitsgruppe A/F/N
- Ermächtigung durch den Landeshauptmann zur Beglaubigung einer/es Landesbeamt/in - das Gesuch kann per Fax 0471 412098 an das Amt für Zentrale Dienste oder per E-Mail (mit Kopie des Personalausweises) an <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> übermittel werden
- Ermächtigung durch den/die Bürgermeister/in zur Beglaubigung der Unterschriften durch eine/n Gemeindebeamtin/en
- Mitteilung einer/s Gemeinderätin/rates an den/die Bürgermeister/in über die Wahrnehmung der Funktion als Beglaubiger/ende
- Wer ist zur Beglaubigung der Unterschriften berechtigt und unter welchen Bedingungen? (Dokument, das den Promotoren vom Landtagspräsidium übergeben worden ist)
- Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Dokument, das den Promotoren vom Landtagspräsidium übergeben worden ist)
6) Artikel und Pressemitteilungen
Kompass Nr.3, Mai 2017, Seite 11 - Direkte Demokratie, Volksbegehren Nummer 5
Pressemitteilung 24.2.2017 - Offener Brief der Organisationen an die Landtagsabgeordneten; Offener Brief
Pressemitteilung 26.4.2017 - Anträge auf zwei Volksbegehren beim Landtag eingereicht
Pressemtteilung 16.5.2017 - Ehrung Amhof/Foppa/Noggler; Aufruf an SVP eigenen Kompromiss ernst zu nehmen
Pressemitteilung 18.5.2017 - Jetzt kann in allen Gemeinden bis 11. August unterschrieben werden
und den zwei Volksbegehren 2017. Wie ist es dazu gekommen?
- die Bündnisorganisationen 2009
- das Promotorenkomitee 2009
- die Bündnisorganisationen 2011
- die einbringenden Organisationen 2017
- Fries der Logos der 35 einbringenden Organisationen: eine Zeile, zwei Zeilen, vier Zeilen
- Logo Volksbegehren 2017
- Bilder mit Aufrufen zum Unterschreiben innerhalb 11. August: mitbestimmen wie beim Flugplatz?; anderswo sterben die Menschen; wir sind die, auf die wir gewartet haben; interessiert gar nicht!
- Kontaktpersonen in den Bezirken
- Kurzpräsentation der Initiative für mehr Demokratie
- Der lange Weg zur Direkten Demokratie in Südtirol - die Etappen von 1996 - 2014
- die Schutzklausel für die Sprachgruppen
- Änderungen beim Verfahren zur Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung
- das geltende Landesgesetz Nr.11, 18. November 2005 "Volksbegehren und Volksabstimmungen" Seite 5 - 17 dt/it, Seite 22 - 27 lad.
- Änderung des Landesgesetzes vom 18. November 2005, Nr. 11 'Volksbegehren und Volksabstimmung - die in Art. 5 die gleichzeitige Abstimmung über zwei konkurrierende Vorschläge vorsieht
- Appell an die Landtagsabgeordneten vom 6. Mai 2009 für eine korrekte Regelung der Volksabstimmung über konkurrierende Vorschläge
- unser Änderungsvorschlag für eine gesetzliche Grundlage zur gleichzeitigen Abstimmung über konkurrierende Vorschläge
DIE GESCHICHTE DER INITIATIVE FÜR MEHR DEMOKRATIE
Der Weg zu einer bürgerfreundlichen Regelung der Direkten Demokratie vor der Volksabstimmung 2009!1995 25. Oktober 2009 Die Ergebnisse der Volksabstimmung vom 25. Oktober 2009 in den einzelnen Gemeinden des Landes. Der Weg zu einer bürgerfreundlichen Regelung der Direkten Demokratie nach der Volksabstimmung 2009!
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