und schicken ihren Vorschlag wieder in den Landtag!
Der Alarmruf ist angekommen! Mehr als doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger als verlangt, wollen das Gesetz, das sich die SVP im Landtag allein verabschiedet hat, dem Referendum unterwerfen. Sie wollen damit Nein sagen zu einer Regelung der politischen Mitbestimmung, die Volksabstimmungen in der Praxis unmöglich macht. Denn mit verschwindend geringen Ausnahmen haben alle zugleich zugleich auch für das Volksbegehren unterschrieben, damit im neuen Landtag der Gesetzentwurf der Volksabstimmung von 2009 zur Grundlage der Neuregelung der Direkten Demokratie gemacht wird.
17.663 Unterschriften sind für das Referendum und 17.735 Unterschriften sind zwischen 20. Juli und 15. September abgegeben worden, 14.000 nur in den letzten zwei Wochen, in denen der Alarmruf die Menschen über die Medien erreicht hat, die Hälfte davon in den Gemeindeämtern.
Wir hören jetzt schon die Verteidiger des SVP-Gesetzes mit der Feststellung, dass es also doch nicht so schwierig sei, die von diesem Gesetz vorgesehenen 8.000 + 26.000 Unterschriften sammeln zu müssen. Sie würden damit aber nur zeigen, wie wenig sie von Direkter Demokratie verstehen. Zum Maßstab der Unterschriftenhürde kann natürlich nicht eine Initiative gemacht werden, die nun schon seit 18 Jahren für ihr Anliegen kämpft, die von einer großen Anzahl von Organisationen mit insgesamt 150.000 Mitgliedern getragen wird, die schon vier Volksbegehren und eine Volksabstimmung dazu auf den Weg gebracht und dafür insgesamt 68.000 Unterschriften gesammelt hat. Wenn, dann müsste man die Zahl der 1995 beim ersten Auftritt der Initiative für mehr Demokratie gesammelten Unterschriften zum Maßstab machen und das waren wenig mehr als 3.000. Dieselben Bedingungen, unter denen damals die Unterschriften gesammelt worden sind, würden für jede Initiative gelten, die mit einem neuen Anliegen an die Öffentlichkeit tritt.
Diese für uns alle so überraschend hohe Unterstützung durch so viele Menschen für das Referendum und das Volksbegehren hat seine Berechtigung: Das In-Kraft-Treten des SVP-Gesetzes wäre das Ende der Direkten Demokratie in unserem Land. Es würde die Bürgerinnen und Bürger dazu degradieren, an die Regierenden nur Anträge stellen und nicht selbst in Volksabstimmungen entscheiden zu können.
Wie geht es weiter?
Vor allem tritt das SVP-Gesetz weiterhin nicht in Kraft! Innerhalb eines Monats wird eine Kommission feststellen, ob die vorgeschriebene Unterschriftenzahl erreicht worden ist. In der Folge wird der Landeshauptmann das Datum der Volksabstimmung festlegen, das innerhalb 25. Jänner liegen muss. In der Abstimmung werden dann ohne ein Beteiligungsquorum die Abstimmenden entscheiden. Die Frage, auf die die Bürgerinnen und Bürger in der Volksabstimmung antworten werden, ist folgende: "Stimmen Sie dem Gesetz betreffend „Bürgerbeteiligung in Südtirol“ zu, welches vom Landtag am 6. Juni 2013 verabschiedet und im Amtsblatt der Region Nr. 26, Beiblatt Nr. 3 vom 25. Juni 2013 veröffentlicht worden ist?"
Mit den 17.735 Unterschriften für das Volksbegehren haben wir zugleich wieder unseren Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie im Landtag eingebracht. Dieser wird dem zuständigen neu eingerichteten Gesetzgebungsausschuss wahrscheinlich im Jänner 2014 zur Behandlung zugewiesen werden. Wenn das Gesetz der SVP, wie wir hoffen, von den Bürgerinnen und Bürgern in der Volksabstimmung abgelehnt wird, erscheint es uns selbstverständlich, dass der von so vielen Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen über so lange Zeit immer wieder vorgelegte Vorschlag der Initiative für mehr Demokratie endlich zur Grundlage gemacht wird für die Neuregelung der Direkten Demokratie in Südtirol.
Das Ergebnis dieser Unterschriftensammlung ist ein Wählerauftrag, der klarer und entschiedener nicht sein könnte. Wir erwarten uns deshalb insbesondere von den KandidatInnen der SVP bei den Landtagswahlen, dass sie den Wählern und Wählerinnen vor der Wahl sagen, wie sie sich verhalten werden, wenn dieses Gesetz der alten SVP-Führung in der bevorstehenden Volksabstimmung abgelehnt wird.