Wir bereiten eine Petition an den Landtag und an die Landesregierung vor. |
Wer daran interessiert ist, schickt uns bitte seine Mail-Adresse, zum selber Unterschreiben und zum Verbreiten. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Wir wollen mit sehr vielen Unterschriften dieser Forderung Nachdruck verleihen. |
Mit dem Ausbruch der Pandemie können die direktdemokratischen Instrumente nicht mehr angewandt werden, auch eine Wahl musste schon verschoben werden. Nichts anderes als politische Korrektheit hätte verlangt, dass die Regierenden im Land, so wie sie die nötigen Maßnahmen gegen die Verbreitung der Pandemie getroffen haben, sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch bei heruntergefahrenem öffentlichem Leben uneingeschränkt ihre politischen Rechte ausüben können. Dies ist nicht geschehen.
Auch nicht, obwohl selbst die UNO-Menschenrechtskommission im November 2019, aufgrund einer Klage, den italienischen Staat und, mit gleichlautender landesgesetzlicher Regelung, somit auch das Land Südtirol aufgefordert hatte, innerhalb von sechs Monaten die unbegründeten Einschränkungen der Anwendung der Mitbestimmungsrechte zu beseitigen. Auch diese Aufforderung blieb unbeachtet.
Dafür hat Landtagspräsident J. Nogger in der Mitteilung vom 4.11.2020 „Demokratie muss auch im Notstand aufrecht bleiben“ wissen lassen: „Meine Aufgabe als höchster Repräsentant der Demokratie in Südtirol ist es aber, die Verunsicherung, den Unmut und die Zukunftsangst der Bevölkerung ernst zu nehmen und zu gewährleisten, dass der demokratische Diskurs als Grundlage der Einbindung aller auch während eines Notstands aufrecht bleibt.“ …
… Gleichzeitig (17.11.2020) legt er einen Landesgesetzentwurf (96/2020) vor, mit dem das bestätigende Referendum über Landesgesetze – also die Hälfte der Direkten Demokratie – und die Möglichkeit der BürgerInnen, einen Bürgerrat einberufen zu können, gestrichen werden sollen (genaueres unter diesem Link).
Demgegenüber hat jetzt zumindest das italienische Parlament im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2021 die Legalisierung der Online-Unterschriftensammlung beschlossen und das Ministerratspräsidium beauftragt, innerhalb dieses Jahres die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Da in Südtirol die nationalen Normen zur Regelung der Unterschriftensammlung gelten, sind diese auch hier den neuen Gegebenheiten anzupassen. Das ist auch mit einem Beschluss der Landesregierung möglich.
Eines soll aber bei der Forderung nach dieser Möglichkeit, Referenden und Initiativen unterstützen zu können, nicht vergessen werden. Es geht auch einfacher! Auf der Webseite der Schweizer Bunderverwaltung findet man folgenden Hinweis: "
«Wegen Corona sind Unterschriftensammlungen auf der Strasse schwieriger geworden. Wenn Sie ein Referendum oder eine Initiative unterstützen möchten, können Sie dies auch ganz einfach von zu Hause aus tun.»
Und wie geht das in der Schweiz? Auf der Webseite des Promotorenkomitees Unterschriftenbogen ausdrucken, unterschreiben, einschicken. Das ist alles. Die Unterschriften werden dann im Gemeindeamt kontrolliert. Auf der Webseite des Bundes sind auch gleich die Links zu den verschiedenen Initiativ- und Referendumskomitees aufgelistet. Der Gang zum nächsten Briefkasten ist das einzige verbleibende Corona-Infektionsrisiko.
Dokumente
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Brief an die Südtiroler Landesregierung vom 11.2.2021 mit der Forderung, die in Italien jetzt legalisierte Online-Unterschriftensammlung auch in Südtirol zu ermöglichen.