×

Warnung

JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 64

Damit eine Volksabstimmung stattfinden kann, muss eine festgelegte Anzahl von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine solche verlangen. Wie viele Bürgerinnen und Bürger müssen es sein, um das Recht zu erhalten, alle Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung über ihre Frage entscheiden zu lassen?

Die nötige Anzahl kann nicht einfach aus der Luft gegriffen werden. Es gibt eine juridisch logische Orientierung dafür und eine aufgrund von Erfahrungswerten.

  1. Wenn in der Demokratie eine Gleichberechtigung von Bürgerinnen und Bürgern und politischer Vertretung vorausgesetzt werden darf, dann müsste in diesem Fall gelten: gleich viel Zustimmung für die Ausübung des Rechtes auf Volksabstimmung, wie Stimmen nötig sind, um als Landtagsabgeordnete/r einen eigenen Gesetzentwurf im Landtag zur Abstimmung zu bringen. Für ein Vollmandat braucht es max. 7 bis 8.000 Wählerstimmen. Im Sinne einer solchen Gleichberechtigung wäre also das die Größenordnung (ca. 2%)
  2. In dieser Größenordnung liegt auch die Vorgabe des Autonomiestatutes: Damit die Wahlberechtigten im Land mit dem bestätigenden/ablehnenden Referendum über die Annahme oder Ablehnung eines Grundgesetzes (Wahlgesetz und Gesetz zur Direkten Demokratie) entscheiden können, sieht das Autonomiestatut (wird das Gesetz mit der absoluten Mehrheit der Landtagsabgeordneten verabschiedet) ca. 7.500 Unterschriften vor. Wird das Gesetz mit einer zwei Drittel Mehrheit verabschiedet, dann braucht es ca. 26.000 Unterschriften. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der Abstimmenden.
  3. In der Schweiz liegen die Hürden in den Kantonen zwischen 0,9 und 5 %. In Deutschland zwischen 4 und 20 %. In der Schweiz ist Direkte Demokratie wirksam, in Deutschland irrelevant.
  4. Von 1957 bis 2005 gab es auch in Südtirol das abschaffende Referendum, also die Möglichkeit bestehende Landesgesetze oder Teile davon mit einer Volksabstimmung abzuschaffen. Dafür mussten 8.000 Unterschriften gesammelt werden.

 

 

Dieses Portal verwendet Cookies zur Optimierung der Browserfunktion.Wenn Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und deren Löschung erfahren möchten, ziehen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmung zu Rate.Datenschutzbestimmung.

  Ich akzeptiere die Cookies von dieser Seite.
EU Cookie Directive Module Information