
| DAS REFERENDUM IST VOM VOLK BESTÄTIGT WORDEN. AM REFERENDUM WIRD NICHT MEHR GERÜTTELT! |

Mit dem echten Referendum können die Wahlberechtigten entscheiden, ob ein Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es garantiert, dass nur gilt, was eine Mehrheit der Bevölkerung will. Nur mit dem Referendum sind wirklich wir BürgerInnen der Souverän!
Dieses Instrument - das Herzstück der Direkten Demokratie - ist
nach jahrzehntelangem Ringen vieler großer und kleiner Organisationen,
unterstützt von einem Großteil der Bevölkerung (114.884 in der Volksabstimmung 2009 und in sieben Unterschriftensammlungen mit über 70.000 beglaubigten Unterschriften),
nach einem vom Landtag gewollten partizipativen Prozess,
in parteiübergreifender Zusammenarbeit im Juli 2018 vom Landtag beschlossen worden.
Seitdem ist es nie zum Einsatz gekommen. Trotzdem hat es, von uns BürgerInnen unbemerkt, seine für die Politik heilsame Wirkung entfaltet. Es hat die Mehrheit verpflichtet, mit der Minderheit zusammenzuarbeiten. Es hat eine Gesetzgebung bewirkt, die mehr als bisher von einem halbwegs ausgewogenen Konsens gekennzeichnet war. Genau das will die SVP-Lega Salvini Mehrheit aber offensichtlich nicht. Sie will die Alleinherrschaft. Deshalb versucht sie jetzt, das Referendum wieder abzuschaffen.

Das Referendum, das wir jetzt nutzen können, ist vom Artikel 47 des Autonomiestatutes vorgesehen. Mit ihm können die Stimmberechtigten entscheiden, ob vom Landtag beschlossene Änderungen der wichtigsten Gesetze - jene zur Regelung der Demokratie - in Kraft treten sollen oder nicht. Dieses Recht ist uns BürgerInnen 2001 vom italienischen Parlament übertragen worden. Mit ihm können wir darauf achten, dass die demokratischen Regeln in unserem Sinn festgelegt werden und wir können sie damit vor Änderungen schützen, die von einer Mehrheit in der Bevölkerung abgelehnt werden.
Dieses Recht nutzen wir jetzt gegen das Vorhaben der SVP und der Lega Salvini, die unsere politischen Rechte drastisch beschneiden wollen. So, wie schon 2013, als uns die SVP ein Gesetz vorgesetzt hat, mit dem Volksabstimmungen so gut wie unmöglich gemacht worden wären. Wir haben es mit großer Mehrheit verhindert. Jetzt müssen wir verhindern, dass uns das Referendum, eine neutrale Information über die Gegenstände von Volksabstimmungen und weitere wichtige Errungenschaften genommen werden.
Dazu sind im September 2021 unter schwierigen Bedingungen von 16.500 BürgerInnen unterstützende Unterschriften abgegeben worden, 11.000 davon in den Gemeindeämter.
Das gilt es mit dem Referendum zu schützen
Es verlangt die Zusammenarbeit der politischen Vertreter und von diesen mit uns BürgerInnen;
Es stellt sicher, dass nur gilt, was auch wirklich von einer Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen wird;
Es wirkt dahin, dass nicht nur eine politische Mehrheit regiert, die 35% der Wahlberechtigten vertritt. Mit ihm müssen auch die Argumente der politischen Minderheit berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann sich ein viel größerer Teil der Bevölkerungen mit den Entscheidungen identifizieren;
Das bewirkt das Referendum schon allein damit, dass es existiert und ohne dass es angewandt werden muss.
Es verpflichtet zum Hinhören, zum Ernstnehmen anderer, zum Dialog und zur Suche nach Konsens.
Es ist der erste und entscheidende Schritt von einer Parteien- zu einer Bürgerdemokratie.
die Unabhängigkeit des vom Gesetz vorgesehenen, aber nie eingerichteten Büro für politische Bildung und Partizipation, indem sie es unter die Kontrolle des Landtagspräsidiums (bestehend aus 5 SVP-Mitgliedern und einem Abgeordnetem der Opposition) bringen (Art. 11, 12 und 13);
die gleichberechtigt Wiedergabe der Für-und-Wider-Positionen im Abstimmungsheft, indem sie den verfügbaren Platz an die Zahl der Landtagssitze binden, die dahinter stehen (Art. 13, 2) ;
die Möglichkeit der Einberufung von ausgelosten Bürgerräten durch die BürgerInnen (Art. 10);
der Schutz der sozialen Minderheiten in den Volksabstimmungen (Art. 3,1);
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Dank den zwei Abgeordneten des M5*, die die Ausgrenzung des Promotorenkomitees aus der öffentlichen Diskussion zum Referendum verurteilen. Es hat im vergangenen Sommer mehr als 16.000 Unterschriften gesammelt, damit die BürgerInnen darüber entscheiden können, ob das von der Landtagsmehrheit verabschiedete Gesetz, mit dem das Referendum über einfache Landesgesetze abgeschafft und weitere wichtige politische Rechte, wie zum Beispiel das einer unabhängigen Information, beschnitten und wirkungslos gemacht werden sollen, in Kraft treten soll oder nicht. Wichtig ist auch der Hinweis, dass nicht dafür gesorgt worden ist, dass die zuständigen nationalen Institutionen die Bestimmungen erlassen, mit denen eine ausreichende und gleichberechtigte Information der BürgerInnen in den Medien über den Gegenstand des Referendums hätte gewährleistet werden müssen als Voraussetzung für eine klare und entschiedene Stimmabgabe.
https://www.facebook.com/alexmariniM5S/videos/711929679931953
https://www.facebook.com/alexmariniM5S/videos/1022137745105665
EINERSEITS - Die Regierungsmehrheit hat den ALLERUNNÖTIGSTEN ANLASS für eine Volksabstimmung geliefert,
den niemand versteht und für die allein sie die Verantwortung trägt, weil sie davor gewarnt wurde;
ANDERERSEITS - ist jetzt klar, dass die Bürgerinnen sich auch unter schwierigsten Bedingungen nicht übertölpeln lassen und dass wir es mit einer Regierungsmehrheit zu tun haben, die versucht, die BürgerInnen auszutricksen.
Das bestätigende Referendum ist dringend notwendig! Das hätte die Regierungsmehrheit nicht anschaulicher deutlich machen können, indem sie es abschaffen will. Sie muss starke Gründe haben, um es hinnehmen zu wollen, dazustehen als regierende politische Vertretung, die die politischen Rechte der Bürgerinnen drastisch beschneiden will. Der entscheidende Grund ist wohl, dass sie nur herrschen kann und grundsätzlich unfähig ist zur Zusammenarbeit. Das ist eine Seite.
Die PromotorInnen wollen mit allen dafür vorgesehenen politischen Rechten am Abstimmungskampf teilnehmen -
im Namen der 16.500 Unterzeichner ihres Antrages auf Referendum.

Es hätte tatsächlich etwas gefehlt, wenn nicht auch dieses Mal die Kommission zur Feststellung der Durchführbarkeit des Referendums den Antrag der PromotorInnen abgelehnt hätte – wie schon 2013 aus ebenso formalistischen Gründen beim beantragten Referendum zum SVP-Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung in Südtirol 107/11. Dem Rekurs dagegen war damals vom Landesgericht stattgegeben und das Referendum durchgeführt worden.
Das Haar in der Suppe wurde gefunden: Die Eigenerklärung der Promotoren zur Eintragung in die Wählerlisten sei in diesem Fall unzulässig.
Tatsache ist, dass das DPR 445/2000* (Testo unico delle disposizioni legislative e regolamentari in materia di documentazione amministrativa) eindeutig und ohne Ausnahmen festlegt, dass Ersatz- oder Eigenerklärungen für Bescheinigungen betreffend die Ausübung der zivilen und politischen Rechte und betreffend die Eintragung in Alben und Listen einer öffentlichen Verwaltung, rechtens sind (Art. 46, f und i). Nicht nur die PromotorInnen, sondern auch die Landtagsverwaltung hat auf der Grundlage dieser Norm gehandelt, indem sie entgegenkommend die entsprechenden Formulare für die Eigenerklärung als Alternative zur Vorlage der Bescheinigung, die von den Gemeinden ausgestellt wird, vorbereitet und den Promotoren bei der Unterzeichnung des Antrags auf Referendum vorgelegt hat.
Zudem ist es nicht Aufgabe der Kommission die Handlungen zur Einreichung des Antrages zu überprüfen, das ist reine Verwaltungsangelegenheit, sondern gemäß Art. 5 des Landesgesetzes 10/2002** die Durchführbarkeit des Referendums anhand der Überprüfung der gesammelten Unterschriften festzustellen.
Dass jetzt, nachdem der Antrag von 16.500 BürgerInnen unterstützt wird, die Kommission den Antrag aus diesem Grund für unzulässig erklärt, ist völlig unverständlich und ein formalistischer Winkelzug. Dies umso mehr, als dass die Landtagsverwaltung auf der Grundlage des Landesgesetzes 17/1993*** zur Regelung der Verwaltungsverfahren mit Art. 5, Absatz 2 und 3 angehalten ist, die Ersatzerklärung zu akzeptieren und den erklärten Sachverhalt (Eintragung in die Wählerlisten) festzustellen.