von Thomas Benedikter
Für eine bürgerfreundliche Regelung der direkten Demokratie auf Landesebene kann Bayern kein Modell sein. In mehr als 60 Jahren sind dort ganze 6 Volksabstimmungen zustande gekommen, während seit 1998 elf Anträge zu wichtigen Themen gescheitert sind. Schuld ist die Regel, dass 10% der Wähler den Antrag obendrein nur in den Gemeindeämtern unterschreiben müssen. Nun will die SVP eine solche Zulassungshürde auch für landesweite Volksentscheide in Südtirol übernehmen. Im Gegenzug soll das Beteiligungsquorum gesenkt werden. Konkret: die Initiatoren eines Volksentscheids müssen 39.000 amtlich beglaubigte Unterschriften sammeln. Die nicht in sehr großen, finanzstarken Verbänden organisierten Bürger wären damit weg vom Fenster. In der Schweiz liegt die Unterschriftenhürde dagegen in den meisten Kantonen zwischen 2-3%, und das funktioniert seit 140 Jahren zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger. Anscheinend will die SVP mit diesem Vorschlag die bayrische Häufigkeit an Volksabstimmungen erreichen: eine alle 10 Jahre. Damit würde die vom Autonomiestatut ermöglichte Mitwirkung der Bürger an der Landespolitik zur Augenauswischerei verkommen.