02. September 2010
Am 31. August 2010 hat die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen den Antrag auf gesetzeseinführende Volksabstimmung, der am 26. April 2010 vom Promotorenkomitee, vertreten durch Stephan Lausch hinterlegt wurde, als unzulässig erklärt.
Direkte Demokratie: Referendumsantrag von Lausch „unzulässig"
(auf www.stol.it)