Diese Organisationen wollen festgehalten wissen:
Mit der Volksbefragung zum Flugplatz bekennt sich die Landtagsmehrheit zum verbindlichen und quorumslosen (bestätigenden/ablehnenden) Referendum über Beschlüsse der Landesregierung!

Wenn es jetzt so selbstverständlich ist, dass wir über den Flugplatz haben abstimmen können, so selbstverständlich, dass das Ergebnis der Abstimmung verbindlich gelten und dass das Ausmaß der Beteiligung keine Rolle spielen soll,
dann muss den Bürgern diese Form der Mitbestimmung - das bestätigende Referendum über Beschlüsse der Landesregierung - grundsätzlich zugestanden werden und nicht nur dann, wenn es der politischen Mehrheit gerade passt.

Die Volksbefragung zum Flugplatz verpflichtet die Landtagsmehrheit moralisch im neuen Direkte-Demokratie-Gesetz das verbindliche, quorumslose (bestätigende/ablehnende) Referendum über Beschlüsse der Landesregierung vorzusehen:

1.    Mit der Volksbefragung zum Flugplatz gesteht die Landtagsmehrheit zu, dass das Referendum über Beschlüsse der Landesregierung ein notweniges Instrument der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ist. Denn über solche Projekte entscheidet normalerweise die Landesregierung. Wenn jetzt zur Zukunft des Flugplatzes über den Umweg eines vom Landtag zu beschließenden Landesgesetzes mit einer Volksbefragung abgestimmt wurde, dann nur deshalb, weil es derzeit das Referendum über Beschlüsse der Landesregierung noch nicht gibt.

2.    Für den Landeshauptmann und seine Regierungsmehrheit war es selbstverständlich, dass das Ergebnis der Abstimmung für sie verbindlich sein würde, obwohl diese Volksbefragung über die Zukunft des Flugplatzes aufgrund des geltenden Gesetzes nur beratenden Charakter hatte und den Landtag mit ihrem Ergebnis nicht bindet. Folglich müssen Referenden über Beschlüsse der Landesregierung in Zukunft beschließenden Charakter haben.

3.    Für den Landeshauptmann und seine Regierungsmehrheit war es weiters selbstverständlich, dass das Ergebnis auch dann akzeptiert worden wäre, wenn das für die Volksbefragung vom Gesetz her vorgesehene Beteiligungsquorum von 40% nicht erreicht wird. Folglich sind in Zukunft Referenden über Beschlüsse der Landesregierung ohne Beteiligungsquorum vorzusehen.

4.    Die Volksbefragung über den Gesetzentwurf mit dem Sanierungskonzept für den Flugplatz fand statt, bevor über diesen endgültig im Landtag abgestimmt wird. Wäre das Ergebnis der Abstimmung also auch rechtlich verbindlich und könnte die Abstimmung auch von Bürgerinnen und Bürgern erwirkt werden, dann entspräche das genau der Form des echten Referendums.

So stellt sich also die Frage nach Einführung des echten Referendums über Beschlüsse der Landesregierung im neuen Gesetz zur Direkten Demokratie nur folgendermaßen:
Soll auch in Zukunft nur der Landtag darüber entscheiden können, ob über einen Beschluss der Landesregierung das Volk befragt wird und ob er sich an das Ergebnis halten will, oder sollen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden können, wann sie einen Beschluss der Landesregierung dem Referendum unterwerfen wollen?
Einfach gesagt: Sollen wir in Südtirol mit plebiszitärer Demokratie, wie wir sie aus Österreich kennen, immer wieder einmal von oben beglückt werden, oder sollen wir als mündige und souveräne Bürgerinnen und Bürger alla Schweiz Direkte Demokratie praktizieren können, immer dann, wenn es uns notwendig erscheint?

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