Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Direkten Demokratie noch in dieser Legislatur !
Notfalls ab 1. Mai Unterschriftensammlung für Volksbegehren.

33 Organisationen haben heute in einer Pressekonferenz ihren Offenen Brief an die Abgeordne­ten zum Südtiroler Landtag vorgestellt. Sie erwarten sich, dass der von der Arbeitgruppe Amhof/ Foppa/Noggler im Auftrag des Landtagspräsidiums und mit Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern sowie vielen ihrer Organisationen erstellte Gesetzentwurf ohne Abstriche und möglichst mit den notwendigen Verbesserungen innerhalb der Legislatur vom Landtag verabschiedet wird.
Um das sicherzustellen, gilt für die unterzeichnenden Organisationen als Stichtag der 1. Mai. Gelingt es bis dahin nicht, die Verabschiedung des Gesetzentwurfes zu gewährleisten, oder sollte dies nur mit wesentlichen Abstrichen geschehen, dann werden die unterzeichnenden Organisationen ab diesem Tag die nötigen Unterschriften sammeln, um den Gesetzentwurf als Volksbegehren im Landtag einzubringen. Nur so ist gewährleistet, dass er entsprechend den vom Gesetz für das Volksbegehren vorgesehenen Fristen innerhalb der Legislatur im Landtag abschließend behandelt werden muss.

der Offene Brief an die Landtagsabgeordneten

Zweifellos beinhaltet der Gesetzentwurf gegenüber dem geltenden Gesetz wesentliche Verbesse­rungen, und durchaus begrüßenswert sind jene Neuerungen, die unverbindliche Formen der Bürgerbeteiligung betreffen. Dies kann aber nicht über seine Mängel und Unvollständigkeit hinwegtäuschen, die Folge der parteilich diktierten Grenzen der Mitbestimmung und des Kompromisses zwischen konträren Positionen sind, ohne die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung zu berücksichtigen. Denn er entspricht in vielen und in wesentlichen Punkten nicht dem, was schon in der Volksabstimmung von 2009 von einer großen Mehrheit der fast 150.000 Abstimmenden verlangt wurde.

Dennoch: Der von der Arbeitsgruppe Amhof/Foppa/Noggler vorgelegte Gesetzentwurf ist eine weitere Stufe auf dem Weg zu jenen Selbstbestimmungsrechten, die den Bürgerinnen und Bürgern als dem Souverän zustehen und die ihnen nicht auf Dauer vorenthalten werden können.

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