ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG

Schluss mit dem lächerlichen Gefeilsche um die Unterschriftenhürde!


Wieder wird die im Gesetzentwurf überzeugend festgelegte Unterschriftenhürde von 8.000 Unterschriften zur Erwirkung einer Volksabstimmung in Frage gestellt. Dabei gibt es für eine andere Unterschriftenzahl keine vernünftige Begründung. Nicht umsonst ist sie im partizipativen Verfahren, das zu dem Gesetzentwurf geführt hat, allgemein anerkannt worden. Die Bestimmung ihrer Höhe ist eine Frage der Chancengleichheit.
Wenn jeder Bürger, jede Bürgerin mit 8.000 Wählerstimmen sicher in den Landtag gewählt werden kann und damit das Recht erwirbt, dort Gesetzentwürfe zur Abstimmung zu bringen, dann gibt es keinen Grund, dass Bürgerinnen und Bürger mehr unterstützende Unterschriften für einen Gesetzentwurf aus dem Volk vorlegen müssen, um die Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung darüber entscheiden lassen zu können. Alles, was darüber liegt, ist nichts anderes, als der Versuch, Volksabstimmungen zu erschweren oder zu verhindern.
Die Rechtfertigung, dass die Initiative für mehr Demokratie selbst ohne Schwierigkeiten immer wieder mehr als 10.000 Unterschriften vorlegt, verkennt vollkommen die Realität. Man kann nicht von einer Organisation ausgehen, deren Anliegen schon lange bekannt ist, weil es schon über viele Jahre hin beworben worden ist. Als sie 1996 zum ersten Mal damit auftrat, hat sie für ihren Vorschlag in der Region genau 4.600 (!) und nicht 8.000 Unterschriften sammeln können.

Auch das wieder beginnende „Verrechnen“ mit dem Beteiligungsquorum macht deutlich, um was es wirklich geht. Wieder blühen Vorschläge auf,

kein Quorum vorzusehen, dafür aber 15.000 Unterschriften oder 8.000 und dafür ein 35% Quorum. Die Logik: wenn die eine Hürde niedrig ist, muss die andere hoch sein, ist die Logik der Verhinderung. Dabei haben die beiden Hürden nichts miteinander zu tun. Mit der Zahl der Unterschriften wird festgelegt, mit wie viel Zustimmung von Bürgern die Berechtigung erworben werden kann, um allen Stimmberechtigten einen Vorschlag wie eben einen Gesetzentwurf vorzulegen und sie in einer Volksabstimmung darüber entscheiden zu lassen. Diese Hürde muss für sich allein begründbar sein.

Alle am Partizipationsprozess Beteiligten fragen sich, für was dieses und für was das ständig von der SVP geforderte Kompromissbemühen eigentlich gut gewesen sein sollen, wenn jetzt wieder dermaßen unqualifiziert alles in Frage gestellt wird.

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