Sie wollen uns wieder die Hälfte der Direkten Demokratie klauen!

  • Es ist viele Jahre schon mit mehreren Volksbegehren und einem Referendum von der Zivilgesellschaft verlangt worden,
  • in einem zweijährigen Bürgerbeteiligungsverfahren ausgearbeitet,
  • zusätzlich mit einem Volksbegehren (12.000 Unterschriften) im Landtag eingebracht,
  • im Juli 2018 mit zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten verabschiedet
  • und zuletzt in Rom verfassungsrechtlich in Ordnung befunden worden.

Diesen wollen nun der Fraktionssprecher der SVP, Gerhard Lanz, nur drei Monate, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, wieder mit einem neuen Gesetzentwurf (12/2019) ersetzen. In diesem fehlen nicht weniger, als die Hälfte der Direkten Demokratie, das Referendum über Landesgesetze, die nicht mit Zweidrittel­mehrheit verabschiedet worden sind, sowie Schutzbestimmungen für Minderheiten.

Referendum und Initiative – die zwei Säulen

 

Die Hälfte der Direkten Demokratie? Ja, denn direkte Demokratie besteht aus den beiden Instrumenten Referendum und Initiative. I&R heißen auch weltweit die Forschungsinstitute der Direkten Demokratie. Direkte Demokratie gibt den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Referendum das Recht auf direkte Kontrolle der Gesetzgebung: Es soll nur das Gesetz werden, womit eine Mehrheit der Wahlberechtigten einverstanden ist. Mit der Initiative hingegen gibt sie ihnen das Recht, selbst gesetzgebend tätig zu werden: Die Gesellschaft soll bei Bedarf nicht warten müssen, bis die politische Vertretung tätig wird. Bremse und Gaspedal also. „Das Geniale an Referendum und Initiative ist, dass sie Regierung und Parlament zwingen, sehr vorausschauend oder eben antizipierend zu politisieren. Jedes Gesetz muss so ausgearbeitet werden, dass es eine allfällige Referen-dums-Abstimmung vor dem Volk überstehen würde – sonst ist die ganze Arbeit für die Katz. Auch die Initiativen haben einen antizipatorischen Charakter. Wenn sich die politische Klasse nicht genügend den Problemen und Sorgen der Bevölkerung annimmt, dann droht eine Initiative – die meist deutlich radikaler formuliert ist als ein entsprechendes Gesetz.“ (Urs Leuthard, Redaktionsleiter der Tagesschau des Schweizer Fernsehens: A wie abstimmen, Das zentrale Element der direkten Demokratie, in Demokratie von A-Z, https://ursleuthard.ch).

Wie funktioniert dieses Referendum?

Mit Art. 12 des Landesgesetzes 22/2018 hat sich am 25. Juli 2018 im Landtag eine breite Mehrheit für die Vervollständigung der Direkten Demokratie mit dem echten Referendum entschieden. Was sieht der Artikel vor? Innerhalb von 20 Tagen müssen 300 Promotoren einen Antrag auf Referendum unterschreiben, damit das Gesetz, gegen das es ergriffen werden soll, vorerst nicht in Kraft tritt. Innerhalb von sechs Monaten müssen anschließend mindestens 13.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift verlangen, dass darüber in einer Volksabstimmung entschieden wird. Diese Regelung ist ein Kompromiss gegenüber der Schweizer Regelung und jener, die mit dem bestätigenden Referendum in Italien für die Verfassungsreformgesetze sowie in Südtirol bisher nur für die Gesetze laut Art. 47 des Autonomiestatutes vorgesehen ist. In den genannten Fällen treten die beschlossenen Gesetze erst nach Ablauf der Unterschriftensammelfrist in Kraft (in der Regel nach drei Monaten, und in der Schweiz, mit 5,2 Mio. Wahlberechtigten, genügen 50.000 Unterschriften, also nicht einmal 1%). Mit der Südtiroler Regelung können hingegen alle Gesetze wie bisher sofort in Kraft treten, außer eben jene, für welche mit 300 Unterschriften der Antrag auf Referendum gestellt wird.

 

Der Wert dieses Instruments

besteht darin, dass es verbessernd wirkt, ohne dass es angewandt wird. Allein schon weil die politische Mehrheit weiß, dass sie nicht nur auf ihre Mehrheit in der parlamentarischen Abstimmung bauen kann, sondern auch eine Mehrheit in der Bevölkerung überzeugen muss, wird sie sich um einen breiten Konsens bemühen müssen. Dann besteht kein Anlass für ein Referendum. Und eben diese Wirkung entfaltet das Referendum nur, wenn das Volk sofort, nachdem ein Gesetz beschlossen worden ist, verlangen kann, darüber zu entscheiden, ob es überhaupt in Kraft treten soll. Denn ist ein Gesetz erst einmal in Kraft, dann richtet sich die gesellschaftliche Realität daran aus. Zur Abstimmung darüber käme es ohne die Aussetzung erst nach ein bis zwei, auch drei Jahren. Die Realität, die sich in der Zwischenzeit darauf eingestellt hat, ist dann nicht mehr rückgängig zu machen und die geänderten Bedingungen sind eine schlechte Voraussetzung für eine unbelastete Entscheidung. So geschehen 2009 in Italien mit einem Wahlgesetz: Das abschaffende Referendum fand drei Jahre nach seinem Inkrafttreten statt, inzwischen war aber schon nach seinen Regeln gewählt worden!

Wer fürchtet ein solches Instrument

und die angebliche Lahmlegung der Gesetzgebung? Wohl die, die offensichtlich nicht davon überzeugt sind, dass sie Dinge beschließen, die von den Menschen im Land auch gewollt werden. Das Referendum abzulehnen heißt so viel wie es sich nicht nehmen lassen zu wollen, weiter zu tun und zu lassen, was man will und ohne auf die einzugehen, die betroffen sind. Heißt, nicht gezwungen sein zu wollen, sich mit allen, die an einer gesetzlichen Regelung interessiert sind, an einen Tisch zu setzen, sich verständigen zu wollen, wirklich danach zu suchen, was für die meisten gut geht. Heißt, im Dienste der starken Kräfte in der Gesellschaft zu stehen, die hinter den Kulissen agieren.

 

Der entscheidenden Punkt in dieser absurden Angelegenheit

Dieses im Gesetz vorgesehene Referendum wäre überhaupt kein Thema geworden, so wie es bei der Verabschiedung des Gesetzes keines war, wäre nicht die „Dolomiten“ am Tag der Abstimmung darauf aufmerksam geworden und Landeshauptmann Kompatscher, dazu befragt, willfährig aufgesprungen und hätte er nicht verkündet, dass dieser Schandfleck, das erste und wichtigste der politischen Volksrechte*, in der nächsten Legislatur gleich wieder beseitigt wird! Ein Kniefall vor jenen Kräften, die sich die politische Mehrheit an der Kandare halten, die am längeren Hebel sitzen wollen, also vor einer Wirtschaftsmacht-Elite, für die Demokratie nur so lange gut geht, als diese ein schöner Schein ist, hinter dem es nach ihrem Sinn läuft. Diese Demokratie wird als Deckmantel missbraucht! Das dekliniert sich von oben herunter. Die Veranlasser dieser die Mitbestimmungsechte wieder halbieren wollenden Gesetzesinitiative sind jetzt nicht die, die hinter den Dolomiten-Artikeln stehen, ist nicht der Landeshauptmann, sondern ein Gerhard Lanz, Neuankömmling im Landtag und völlig unwissend über das, was er da als Gesetzentwurf im Landtag einbringt. Zugute ist ihm zu halten, das ihm nicht die übliche, normalerweise mit Unwissenheit gepaarte Arroganz von Politikern anhaftet. Er sollte sich aber mit seinem Bauchgefühl, dass dieses direktdemokratische Instrument mit der Politik, wie er sie kennt, nicht zusammenpasst, nicht als Handlanger mächtiger Interessen missbrauchen lassen und sich überlegen, ob es nicht an der Zeit ist, diese völlig auf sich bezogene, erstarrte, unfähige und hilflose Politik neu zu denken und zu gestalten, bevor es wieder einmal zu spät ist (»Sie schotten sich immer mehr ab« Führungskräfte in Politik und Wirtschaft entfernen sich zunehmend von der Bevölkerung. Wie dies zum Erstarken des Rechtspopulismus beiträgt, erläutert Elitenforscher Michael Hartmann).

 

Mit dem Referendum, das uns niemand nehmen kann, für das Referendum, das man uns wieder nehmen will

Nun, das Referendum, das Veto-Recht zu Landesgesetzen, haben wir aber erst einmal, gleich, ob es ein Unfall, ein Versehen oder ein Zugeständnis war. Und wir haben auch jenes Referendum, das vom Autonomiestatut seit 2001 zur direkten Kontrolle der Demokratiegesetze durch das Volk vorgesehen ist. Zu beantragen ist es gleich nach Beschlussfassung und vor Inkrafttreten eines solchen Gesetzes (Wahlgesetz, Direkte-Demokratie-Gesetz …), also auch zu dieser Abänderung, sollte es wirklich so weit kommen. Mit 8.000 Unterschriften innerhalb von drei Monaten kommt es zur Volksabstimmung darüber, in der die Mehrheit, ohne Quorum, entscheidet, ob sie in Kraft tritt!

Eigenartig: Die SVP hat mit diesem Instrument, das gegen ihr Gesetz, welches wirksame Direkte Demokratie nur vorgetäuscht hatte, ergriffen worden ist, ja erst vor fünf Jahren schon ihre Erfahrung machen müssen (65 % haben es abgelehnt). Damals jedoch unter wesentlich besseren Bedingungen als heute, wo den Bürgern wieder etwas genommen werden soll, was sie sich gerade mit langem Atem erstritten haben.
Im Übrigen ist im Gesetz ein fünfjährige Bestandsaufnahme der Erfahrungen damit und notfalls eine Anpassung vorgesehen, nicht eine dreimonatige und ohne dass dieses Instrument jemals genutzt worden ist!

März 2019 Stephan Lausch

* „das erste und wichtigste der politischen Volksrechte“: Es gibt sogar die These, dass sich die Schweiz erst mit diesem Instrument gebildet hat. Tatsache ist aber, dass Art. 47 des Autonomiestatuts vor jeder gesetzlichen Regelung der demokratischen Verfahren die Regelung des bestätigenden Referendums verlangt, mit dem den Bürgerinnen und Bürgern das Instrument gegeben ist darüber zu wachen, wie die Verfahren zur Wahl und zur Mitbestimmung geregelt werden. Folglich ist es das Recht, das zuallererst kommt und ohne das die anderen nicht zustandekommen können!

 

Dieses Portal verwendet Cookies zur Optimierung der Browserfunktion.Wenn Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und deren Löschung erfahren möchten, ziehen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmung zu Rate.Datenschutzbestimmung.

  Ich akzeptiere die Cookies von dieser Seite.
EU Cookie Directive Module Information