Landtagspräsident J. Noggler hat im November 2020 einen Gesetzentwurf (Nr. 96/2020) im Landtag eingebracht, mit dem technische Mängel im Landesgesetz ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE UND PARTIZIPATION (Nr. 22/2018) behoben werden sollen. Hinter diesem Deckmantel versteckt sich aber auch die Streichung von Art. 12 dieses Gesetzes, mit dem erstmals das direkte Kontrollrecht der BürgerInnen über die Landesgesetzgebung eingeführt und mit dieser Form des Referendums nun auch in Südtirol die zwei Pfeiler der Direkten Demokratie gelten, die Volksinitiative und das Referendum. Nicht nur das: Mit dem Gesetzentwurf 22/2018 ist – wenn auch in kaum brauchbarer Form - der ausgeloste Bürgerrat eingeführt worden, der auch von 300 BürgerInnen zur Behandlung wichtiger Themen einberufen werden kann. Mit der von J. Noggler vorgelegten Gesetzesänderung soll dieser Bürgerrat nur noch vom Landtag einberufen werden können.

Die Vorgeschichte

 
 
 

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