Unterschriftensammlung in Gemeindeämter bis 18.8. verlängert

  

Noch ist die Zukunft wirklicher Mitbestimmung in Südtirol unentschieden!
Die nötigen Unterschriften für die Volksbegehren sind noch nicht erreicht.
Deshalb gehen die Promotoren der 36 Organisationen
mit der Unterschriftensammlung in den Gemeindeämtern in die Verlängerung:
bis Freitag, 18. August.


Zum 11. August - ursprünglich Sammelende in den Gemeindeämtern für die zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie - reichen die Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger noch nicht aus, um die Gesetzesvorschläge im Landtag einzubringen. Für die Sammlung der restlichen Unterschriften außerhalb der Rathäuser – auf der Straße und von autorisierten Sammlern – bleibt jetzt nur noch bis Ende August Zeit.

Für alle, die es nicht dem Glück überlassen wollen, ob ihnen die Gelegenheit, die Unterschrift zu leisten, irgendwo begegnet, haben die Promotoren die Sammlung in den Gemeindeämtern um eine Woche bis Freitag, den 18. August (bis Ende der Öffnungszeit) verlängert.

20 Jahre waren nötig für diesen Augenblick! Eine gesetzliche Regelung der Direkten Demokratie, die im Landtag entstanden ist, überparteilich, mit Bürgerbeteiligung und Einbeziehung vieler Organisationen – offensichtlich zu anwendbar, um nicht Gegenkräfte dagegen zu mobilisieren. Wenn wir Bürgerinnen und Bürger nun diesen Gesetzentwurf einbringen, dann kann er dieses Mal im Landtag nicht abgelehnt werden.

Die wesentlichen Informationen zu den zwei Volksbegehren können hier heruntergeladen werden.

In vielen Gemeinden wird nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Unterschriften in den Rathäusern noch an Unterschriftenständen gesammelt.

Hier der Kalender der Sammlung außerhalb der Rathäuser

Offener Brief an den Südtiroler Landtag - Direkte-Demokratie-Gesetz Jetzt!

Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Direkten Demokratie noch in dieser Legislatur !
Notfalls ab 1. Mai Unterschriftensammlung für Volksbegehren.

33 Organisationen haben heute in einer Pressekonferenz ihren Offenen Brief an die Abgeordne­ten zum Südtiroler Landtag vorgestellt. Sie erwarten sich, dass der von der Arbeitgruppe Amhof/ Foppa/Noggler im Auftrag des Landtagspräsidiums und mit Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern sowie vielen ihrer Organisationen erstellte Gesetzentwurf ohne Abstriche und möglichst mit den notwendigen Verbesserungen innerhalb der Legislatur vom Landtag verabschiedet wird.
Um das sicherzustellen, gilt für die unterzeichnenden Organisationen als Stichtag der 1. Mai. Gelingt es bis dahin nicht, die Verabschiedung des Gesetzentwurfes zu gewährleisten, oder sollte dies nur mit wesentlichen Abstrichen geschehen, dann werden die unterzeichnenden Organisationen ab diesem Tag die nötigen Unterschriften sammeln, um den Gesetzentwurf als Volksbegehren im Landtag einzubringen. Nur so ist gewährleistet, dass er entsprechend den vom Gesetz für das Volksbegehren vorgesehenen Fristen innerhalb der Legislatur im Landtag abschließend behandelt werden muss.

der Offene Brief an die Landtagsabgeordneten

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Beginn der Unterschriftensammlung

In den Gemeinden für die zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie unterschreiben - FÜNFTE AUSGABE !

Nach der Hinterlegung der zwei Anträge auf Volksbegehren über zwei Gesetzesvorschläge zur Direkten Demokratie beim Präsidium des Landtages durch 35 Organisationen, liegen die Unterschriftenbögen zur Unterstützung der Anträge ab heute in allen Gemeindehäusern des Landes auf. Werden sie von mindestens 8.000 Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift unterstützt, dann müssen die Vorschläge noch in dieser Legislatur im Landtag behandelt werden. Vereinzelt wird auch auf Straßen und Plätzen gesammelt. Die Promotoren empfehlen, nicht auf eine solche Gelegenheit zu warten, sondern möglichst bald schon zum Unterschreiben in die Wohnsitzgemeinde zu gehen, da die Sammlung dieses Mal sehr ungünstig in die Sommerzeit fällt.
Die Promotoren rufen außerdem dazu auf, beide Anträge zu unterstützen.
Mit dem ersten Antrag liegt den Bürgerinnen und Bürgern jener Gesetzesvorschlag zur Unterstützung vor, der im Auftrag des 1. Gesetzgebungsausschusses von den Landtagsabgeordneten Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler in einem die Bürgerschaft und ihre Organisationen einbeziehenden partizipativen Prozess und in Zusammenarbeit von Mehrheit und Opposition im Landtag ausgearbeitet worden ist. Es handelt sich dabei um die Originalversion, die am 26. Oktober 2016 von der Präsidentin des Gesetzgebungsausschusses Magdalena Amhof im Landtag vorgestellt, aber bisher aufgrund der ablehnenden Haltung innerhalb der SVP nicht offiziell im Landtag zur Behandlung eingebracht worden ist.  
Mit dem zweiten Antrag können die Bürgerinnen und Bürger den genannten Gesetzesvorschlag in einer verbesserten Version unterstützen. Die Originalversion beinhaltet zwar gegenüber dem geltenden Landesgesetz von 2005 wesentliche Verbesserungen, sie enthält aber auch noch gravierende Mängel. Deshalb hat die Initiative für mehr Demokratie eine verbesserte Version erstellt, ohne tiefe Eingriffe ins Original vorzunehmen. So müssen auch diese Verbesserungsvorschläge im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden.
Die Sammelfrist für die zwei Volksbegehren endet in den Gemeindebüros am Freitag, den 11. August, 12 Uhr. Die Sammlung auf Straßen und Plätzen kann zwei Wochen länger laufen.

Initiative für mehr Demokratie vergibt wieder die Demokratie-Rose

Ausgezeichnet wird Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Er hat die richtigen Bedingungen für die Volksbefragung zum Flugplatz vertreten.


Wer sich besonders um neue Formen und um bessere Verfahren der demokratischen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Suche nach den besten Entscheidungen verdient macht, wird von der Initiative für mehr Demokratie mit der Demokratie-Rose ausgezeichnet.
Die rote Rose in einem Messglas war 1972 Teil einer künstlerischen Aktion von Joseph Beuys. Sie ist seitdem Symbol für die aus Achtung vor der Würde des Menschen betriebene Weiterentwicklung der Demokratie.
Nach den Gemeinden, die das Beteiligungsquorum abgeschafft haben, geht die Auszeichnung jetzt an Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Hier die Begründung für die Auszeichnung:

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Ehrung für Amhof, Foppa und Noggler - SVP soll zu ihrem Kompromiss stehen

Nehmt jetzt Euren eigenen Kompromiss ernst!

Übergabe Ehrenurkunde an Amhof und FoppaAm Rande der heutigen Regionalratssitzung ist den Abgeordneten Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler von der Initiative für mehr Demokratie eine Ehrenurkunde überreicht worden. Sie haben zwei Jahre lang in einem innovativen, partizipativen und parteiübergreifenden Verfahren den nunmehr seit 6 Monaten vorliegenden Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie erarbeitet. Sehr viele Menschen und Organisationen im ganzen Land haben sich daran beteiligt und erwarten, dass der erarbeitete Kompromiss nun vom Landtag als Gesetz verabschiedet wird. Die Ehrung soll auch die beiden Abgeordneten der Mehrheitspartei ermutigen, gegen den Widerstand aus den eigenen Reihen entschieden für ihren Entwurf einzutreten. Als Anerkennung ihrer Arbeit darf auch die Tatsache gelten, dass 35 Organisationen zurzeit ein Volksbegehren für ihren Gesetzentwurf durchführen.

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Nein zu dieser Verfassungsänderung!

Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Demokratie!

Der Vorstand der Initiative für mehr Demokratie spricht sich einstimmig für ein NEIN beim Verfassungsreferendum am 4. Dezember aus und lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, die vorgeschlagene Änderung der Verfassung abzulehnen.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen würde die Macht im Staat in den Händen der Regierung, des Ministerpräsidenten sowie der Staatsverwaltung konzentriert. Diese „Reform“ ist Ausdruck der Unfähigkeit und des Unwillens der politischen Vertretung, den Auftrag der Verfassung zur ausgewogenen demokratischen Problemlösungssuche umzusetzen. Nicht die Verfassung ist mangelhaft, sondern die politische Vertretung.
Zweifellos ist eine autoritäre Regierungsform, in der nur wenige entscheiden, einfacher und effizienter als eine, die dem demokratischen Konsens verpflichtet ist. Diese wenigen Entscheider stehen aber, wenn nicht im Dienst, so unter dem Druck mächtiger partikularer Interessen, denen gegenüber das Gemeinwohl allemal das Nachsehen hat.
Je dezentraler hingegen die Verwaltung und die politische Machtausübung ist, desto mehr können die Interessen der Mehrzahl der Menschen zur Geltung kommen: von den Gemeinden sind sie besser vertreten als vom Staat, von politisch unabhängigen Bürgerinnen und Bürgern besser, als von mit diktatorischen Vollmachten ausgestatteten Machthabern.

Die großen Herausforderungen und Probleme können nicht mit weniger, sondern nur mit mehr Demokratie bewältigt werden. Dafür setzt sich die Initiative für mehr Demokratie seit vielen Jahren ein.
Die vorgeschlagene Änderung der Verfassung führt in die entgegengesetzte Richtung. Ein erschreckender Beweis ist dafür das von der selben Regierungsmehrheit verabschiedete Wahlgesetz, das geradeaus in eine Einparteiendiktatur führt.

Zum 5. Mal! Antrag auf zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie

Wir Bürgerinnen und Bürger haben den längeren Atem und
wollen endlich einen Schritt weiter kommen!

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am Mittwoch, den 26. April ist im Namen von 36 Organisationen, der Antrag auf Volksbegehren zum ursprünglichen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie der Arbeitsgruppe Amhof/Foppa/Noggler und ein zweiter, zu einer von der Initiative für mehr Demokratie verbesserten Fassung davon, im Landtag hinterlegt worden.
Die 36 Organisationen rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, die zwei Volksbegehren innerhalb Mitte August mit ihrer Unterschrift in den Gemeinden zu unterstützen. Die Unterschriftenbögen werden dort ab Mitte Mai aufliegen. Je mehr Unterschriften diese beiden Entwürfe in den Landtag bringen, desto mehr ist sichergestellt, dass das Gesetz zur Direkten Demokratie nicht nur ohne Abstriche, sondern auch mit den augenfällig nötigen Verbesserungen verabschiedet wird.

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Petition zur Transparenz in den Gemeinden

Petition an den Regionalratspräsidenten übergeben

Der Präsident des Regionalrates, Dr. Thomas Widmann, hat gestern eine Delegation der Vereine „Initiative für mehr Demokratie“ und „Più Democrazia nel Trentino“ aus Bozen und Trient empfangen. Dem Präsidenten ist die Unterschriftensammlung zur Änderungen des RG Nr. 10/2014 übergeben worden. Mit diesem Gesetz sind die staatlich vorgesehenen Grundsätze zur Transparenz nicht zielführend übernommen worden, die für die Gemeinden zur Anwendung kommen sollen. Im Besonderen betrifft das z.B. die Ernennung der unabhängigen Gremien (OIV), die über die Einhaltung der Transparenzbestimmungen zu wachen haben.  
Zu diesem Anlass wurde dem Präsidenten auch nahegelegt, dass es notwendig sei, ein Verfahren in die Geschäftsordnung des Regionalrates aufzunehmen, womit die Unterschriftensammlung einer Petition nicht nur entgegengenommen, sondern der Inhalt auch sachlich überprüft und die Erledigung schriftlich mitgeteilt wird.
Der Präsident zeigte sich für die Anliegen aufgeschlossen.
der Petitionstext

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