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Landesautonomie contra Autonomie der Bürgerinnen und Bürger am Beispiel Schulautonomie

Im Zusammenhang mit der Aberkennung des Rechtes der Schulen, über ihren Schulkalender autonom zu entscheiden, stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:
 
Den Schulen wurde mit Staatsgesetz die Rechtspersönlichkeit und die Autonomie in Organisation und Didaktik zuerkannt. Mit dem Landesgesetz 12/2000 hat man dieser Autonomie schon weit weniger Rechnung getragen als im restlichen Staatsgebiet. Nun ist die Autonomie der Schulen weiter beschnitten worden: Nicht mehr die Eltern, Schüler, Lehrpersonen entscheiden mittels Abstimmungen über ihren Schulkalender, sondern die Landesregierung.

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Zum unerwarteten Abbruch der Scheinbehandlung des Volksbegehrensgesetzentwurf zur Direkten Demokratie

Macht braucht Kontrolle, nicht Bedienung und die Ohnmacht der Bürgerinnen und Bürger braucht Handlungsfähigkeit, nicht weitere Frustration!

Am vergangenen Freitag haben die SVP-Vertreter Noggler, Schuler, Pichler Rolle, Stirner und Munter im ersten Gesetzgebungsausschuss erfolgreich die detaillierte Behandlung des Volksbegehrensgesetzentwurf zur Direkten Demokratie verhindert. Nichtsdestotrotz wird der Volksbegehrensgesetzentwurf im Plenum des Landtages behandelt werden.

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Volksbefragung zur Direkten Demokratie vor Landtagsentscheidung!

Der Landtag möge eine befragende Volksabstimmung über die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie beschließen!

Heute wurde den Landtagsabgeordneten ein Offener Brief der Promotoren des Volksbegehrens zur Direkten Demokratie und der unterstützenden Organisationen übergeben. In diesem wird der Landtag eingeladen, eine beratende Volksbefragung über die ihm in dieser Materie vorliegenden Gesetzentwürfe möglich zu machen und zu beschließen.
Eine Volksbefragung ist auf der Grundlage des geltenden Landesgesetzes 11/2005, Art 16 möglich und kann vom Landtag vor der Verabschiedung eines Gesetzes beschlossen werden.

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Das Demokratie-Netzwerk stärken!

114.884 Wähler/innen stimmten bei der Volksabstimmung 2009 für mehr Demokratie, mit 12.556 beglaubigten Unterschriften wurde im vergangenen Juli der vom Volk gewollte Gesetzentwurf zur direkten Demokratie im Landtag eingebracht. Wir erwarten uns, dass die politische Vertretung endlich dem mehrheitlichen politischen Willen der Bürgerinnen und Bürger in Südtirol gerecht wird. Über 40 Organisationen mit über 100.000 Mitgliedern unterstützen unser Vorhaben. Am 25. November wird in der Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages die eigentliche Behandlung unseres Gesetzentwurfes beginnen. Wir sind in der Kommission vertreten und werden so mit Hilfe der elektronischen Medien direkt über die Positionen und Diskussionen berichten.

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Die doppelte Täuschung

Selbst Direkte Demokratie funktioniert für die SVP von oben nach unten

SVP-Obmann Theiner kündigt an, das Volk sowohl über das neue Wahlgesetz als auch über das Gesetz zur Bürgerbeteiligung abstimmen zu lassen. Dabei wird einmal mehr deutlich, was für ein verqueres Verständnis die SVP-Spitze von Direkter Demokratie hat: Selbst Direkte Demokratie funktioniert für sie von oben nach unten.

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Chaos durch Direkte Demokratie oder Chaos mangels Direkter Demokratie? Zum 2. Jahrestag der ersten landesweiten Volksabstimmung in Südtirol.

Heute vor zwei Jahren, am 25 Oktober 2009, haben die Menschen in unserem Land zum ersten Mal in seiner Geschichte die Möglichkeit gehabt, selbst politische Entscheidungen für die Gemeinschaft zu treffen. Dazu zählte nichts weniger als die Entscheidung auch über Vorschläge, wie die eine Hälfte der Demokratie, die Direkte Demokratie, zu regeln ist. Es bleibt unvergessen, wie schäbig die Südtiroler Landesregierung sich in diesem Zusammenhang verhalten hat.

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Wir haben diese Falschheit und Anmaßung von Kompetenz satt!

Wenn Elmar Pichler Rolle dem Ersteinbringer des Volksbegehrens, Stephan Lausch, falsche Kritik an der Vorgangsweise im Gesetzgebungsausschuss nachsagt, dann ist nur zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ihren eigenen Reim darauf machen und entsprechend bewerten, was Pichler Rolle von sich gibt, wenn er in seiner Presseaussendung schreibt, dass „jeder von Bürgern getragenen Initiative stets Respekt entgegengebracht wird.“ Gäbe es auch nur einen Funken dieses Respekts, dann ...

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Warum nicht in Südtirol die wirksamen Regeln zur Direkten Demokratie, die die SVP für Italien will?

Die Initiative für mehr Demokratie ist sehr erstaunt, dass zwei Senatoren der SVP, Oskar Peterlini und Manfred Pinzger in Rom einen Verfassungsgesetzentwurf zur Reform der Direkten Demokratie weiterbringen, den die Initiative bestens unterschreiben könnte, während die SVP im Südtiroler Landtag hinter einem Gesetzentwurf dreier ihrer Exponenten steht, der in vielen Punkte keine brauchbare Anwendbarkeit garantiert und deshalb von der Initiative für mehr Demokratie entschieden abgelehnt wird.

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