das Echte Referendum - Vetorecht des Volkes
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 08. August 2018 19:27
Weshalb das Referendumsrecht?
In den Tagen nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung im Landtag, gab es in einzelnen Medien einen Aufschrei zur Regelung, die im Gesetz für das Referendum – in seiner echten Form - vorgesehen ist und gegen dieses Instrument selbst.
Ob es nun jemand wahrhaben und annehmen will oder nicht, das Referendum ist in dieser Form eine der beiden Säulen der Direkten Demokratie: Das Kontrollrecht und das Initiativrecht, die Bremse und das Gaspedal, die uns Bürgerinnen und Bürgern in einer vollständigen Demokratie zustehen, um bei den Wahlen unsere Zuständigkeit und unsere Verantwortung für die politischen Entscheidungen nicht abzugeben, sondern sie mit gewählten Vertretern zu teilen.
Zu unterscheiden ist das Echte Referendum von dem, das wir normalerweise in Italien gewohnt sind, das abschaffende, das nach dem Muster funktioniert: Drei Jahre nachdem das Wahlgesetz in Kraft getreten ist und nachdem schon danach gewählt worden ist, kann es abschafft werden (so gehabt!). Das Echte Referendum ist das Recht, in einer Volksabstimmung festzustellen, ob eine politische Entscheidung mehrheitlich von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen oder abgelehnt wird, bevor eine neue Wirklichkeit damit geschaffen wird und evtl. Schaden entsteht, also bevor sie in Kraft tritt.

ERSTE PRESSEMITTEILUNG ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG




Am 4. September 2017 haben die Einbringer der zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie die unterstützenden Unterschriften von über 11.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landtag übergeben. Die vorgeschriebene Zahl von 8.000 Unterschriften ist damit deutlich überschritten worden und so sind die beiden Volksbegehren erfolgreich eingereicht. Folglich muss sowohl die originale Version des Gesetzentwurfes Amhof/Foppa/Nogger – Ergebnis eines zweijährigen partezipativen Verfahrens und einer Zusammenarbeit von Landtagsmehrheit und -minderheit – als auch die von der Initiative für mehr Demokratie verbesserte Version desselben, vor den Landtagswahlen abschließend behandelt werden.
Nach der Hinterlegung der zwei Anträge auf Volksbegehren über zwei Gesetzesvorschläge zur Direkten Demokratie beim Präsidium des Landtages durch 
