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Veröffentlicht: Mittwoch, 16. September 2020 12:57
Zum Internationalen Tag der Demokratie und zur Einreichung von zwei Volksinitiativen
Demokratie ist ein Menschenrecht!

15. September – die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2007 diesen Tag zum Tag der Demokratie erklärt. Demokratie ist ein Menschenrecht! Sie verweist dabei auf Art. 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Dort heißt es:
„Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.“ Und weiter:
„Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen betont zu diesem Gedenktag, dass die Demokratie ein Prozess ist mit einem klaren Ziel: die Verwirklichung dieses Rechtes. Und sie betont, dass das Ideal der Demokratie nur wirklich und nur dann für alle ein Gewinn werden kann, wenn es von allen verfolgt wird: von der internationalen Gemeinschaft, den nationalen Institutionen, der Zivilgesellschaft und von jeder einzelnen Person.
Demokratie bedeutet also schon in ihrem Werdeprozess nicht Delegierung, sondern Beteiligung aller: alle sind gefordert!
Wir, die Initiative für mehr Demokratie und mit uns viele Organisationen der Zivilgesellschaft und vor allem zig Tausend Menschen in unserem Land – ich erinnere an die 114.884 Menschen, die in der Volksabstimmung von 2009 für unseren Vorschlag einer vollständigen und anwendbaren Direkten Demokratie gestimmt haben –, nehmen diesen Auftrag seit einem Vierteljahrhundert wahr.
Gegen den Widerstand und gegen den großen Unwillen der regierenden Mehrheit, an diesem Prozess, an der Weiterentwicklung der Demokratie in unserem Land mitzuwirken.
Nicht nur, dass die Regierenden nicht aus eigener Initiative an einer ständigen Verbesserung der Demokratie arbeiten, nein, sie folgen nicht einmal der Aufforderung der UNO-Menschenrechtskommission, unnötige Behinderungen und Einschränkungen in der Ausübung der politischen Beteiligungsrechte zu beseitigen. Sowohl der italienische Staat als auch das Land Südtirol haben die von der Kommission gesetzte Frist tatenlos verstreichen lassen. Wir haben vergeblich versucht, die politische Mehrheit zu bewegen, ihrer Aufgabe nachzukommen.
Also setzen wir zu einem neuen Schritt an, zu einem ganz grundsätzlich neuen Schritt!

Mit dem errungenen Recht, auch SELBST zu ENTSCHEIDEN, was gelten soll.
So wie es in der Menschenrechtscharta steht, also, unmittelbar zu wirken.
Am gestrigen 14. September haben wir im Landtag zwei Volksinitiativen eingebracht. Zwei Gesetzentwürfe, über die nächstes Jahr alle Bürgerinnen und Bürger im Land in einer Volksabstimmung entscheiden werden, ob sie Gesetz werden sollen. Wenn sie von 15.000 Südtiroler Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift verlangt wird!
Volksabstimmung worüber?
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Veröffentlicht: Montag, 08. Juni 2020 14:03
UNO-Menschenrechtskommission verlangt von Italien Beseitigung der Behinderung der Ausübung direktdemokratischer Rechte.
Die Initiative für mehr Demokratie hat den Landtag aufgefordert, diesem Urteil zu entsprechen!

Die Menschenrechtskommission der UNO erkennt in ihrer Behandlung einer von Bürgern eingebrachte Klage eine Verletzung des von Italien unterzeichneten internationalen Abkommens über die zivilen und politischen Rechte. Sie fordert den Staat auf, die festgestellten Behinderungen und unbegründeten Einschränkungen der Anwendung der Mitbestimmungsrechte zu beseitigen. Die Erkenntnis ist mit November 2019 datiert und die Frist, der Forderung nachzukommen, ist mit Ende Mai unbeachtet abgelaufen.
Die beanstandeten Behinderungen betreffen die Möglichkeit der Unterstützung von direktdemokratischen Initiativen durch die Bürger und insbesondere die Praxis der Beglaubigungspflicht für die geleisteten Unterschriften, mit der nicht sichergestellt ist, dass Beglaubigungsberechtigte zur Verfügung stehen. In Südtirol gilt die gesamtstaatliche Regelung und ist diese also ebenfalls abzuändern.
Besonders brisant ist das Urteil für Südtirol deshalb, weil vom zuständigen Amt der Landesverwaltung mitgeteilt wurde, dass auf der Grundlage eines Gutachtens der Landesanwaltschaft eine zusätzliche Verschärfung der Bedingungen ansteht. Obgleich Lehrer und Sanitätspersonal, wie im Gesetz vorgesehen, als Beamte bisher immer vom Landeshauptmann mit der Beglaubigung von Unterschriften beauftragt worden sind, soll das in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Überdies hat die Menschenrechtskommission die fehlende institutionelle Information der Bürger über die Möglichkeit einer Unterstützung von Volksinitiativen und Referenden beanstandet. Auch dieser Mangel ist mit einer Gesetzesänderung zu beheben.
Auf Staatsebene fordern die in ihrer Klage bestätigten Bürger über die Medien und in Briefen an den Staatspräsidenten, den Ministerpräsidenten und den zuständigen Unterstaatssekretär sowie an alle Parlamentarier in diesen Tagen der von der UNO-Menschenrechtskommission verfügten Verpflichtung nachzukommen und die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen.
Was wir in Südtirol verlangen:
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