Kompromiss gefährdet - dritte Pressemitteilung
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- Kategorie: Unsere Aussendungen
- Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26. Mai 2022 12:47
ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Die SVP-Fraktion hat sich schon im eigenen Gesetz von 2013 zum Nullquorum bekannt!
2013 hat die SVP-Fraktion alle guten Gründe für ein Nullquorum vorgebracht, um den im Landtag mit nur ihren Stimmen verabschiedeten Gesetzentwurf ohne Quorum zu bewerben. Dass, aus ihrer Sicht, damit nichts zu befürchten war, dafür hat sie damals mit einer absurd hohen Unterschriftenhürde gesorgt (25.000 !).
Die guten Gründe sind jetzt aber nicht weniger richtig und es gilt:
Es sollen die entscheiden, die mitentscheiden wollen und es sollen nicht jene bestimmend sein, die aus verschiedensten Gründen nicht mitentscheiden oder die es eigentlich ihren Mitbürgern überlassen wollen. Vor einem unerwünschten Ausgang einer Volksabstimmung können sich die Bürgerinnen und Bürger selber schützen, indem sie sich beteiligen!
Wieder wird die im Gesetzentwurf überzeugend festgelegte Unterschriftenhürde von 8.000 Unterschriften zur Erwirkung einer Volksabstimmung in Frage gestellt. Dabei gibt es für eine andere Unterschriftenzahl keine vernünftige Begründung. Nicht umsonst ist sie im partizipativen Verfahren, das zu dem Gesetzentwurf geführt hat, allgemein anerkannt worden. Die Bestimmung ihrer Höhe ist eine Frage der Chancengleichheit.




