Presseaussendung zu den Feststellungen der SVP-Spitze in ihrer Pressekonferenz zum Referendum und ihrer Wiedergabe in den Medien (26.Mai 2022)
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Die Feststellung von SVP-Parteiobmann Achammer, ein JA beim Referendum sei ein klares Bekenntnis zur Direkten Demokratie hat seine Gültigkeit einzig und allein in Bezug auf das Verständnis der SVP von Direkter Demokratie: Das oberste Prinzip dieses Verständnisses ist, dass sie die parlamentarische Arbeit nicht stören darf! Damit ist jede Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung durch die BürgerInnen ausgeschlossen und es folgt daraus, dass es kein Referendum geben darf. Damit ist schon die Hälfte der Direkten Demokratie für die SVP liquidiert, was sie mit dem Gesetz, über das jetzt die BürgerInnen zu entscheiden haben, anstrebt.
PRESSEMITTEILUNG 16-06-2022
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Landeshauptmann Kompatscher verletzt das par condicio-Gesetz mit vollkommen irreführenden Behauptungen zum Referendum
Am Mittwoch, 11.5.2022 ist in mehreren Medien eine Stellungnahme des Landeshauptmannes erschienen, die dreifach zu beanstanden ist:
1. Arno Kompatscher ist in seiner Funktion als Landeshauptmann gesetzlich verpflichtet, sich an die par condicio-Regelung zu halten und damit sich jeder Werbung für eine Position zu enthalten. Der Landesbeirat für Kommunikationswesen erhält eine Kopie dieses Mails und wird gebeten, sich damit zu befassen.
Par-condicio-Gesetz
Art. 9. Disciplina della comunicazione istituzionale e obblighi di informazione.
1. Dalla data di convocazione dei comizi elettorali e fino alla chiusura delle operazioni di voto è fatto divieto a tutte le amministrazioni pubbliche di svolgere attività di comunicazione ad eccezione di quelle effettuate in forma impersonale ed indispensabili per l'efficace assolvimento delle proprie funzioni
Das Referendum zur Rettung des Referendums findet statt
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Rekurs beim Landesgericht gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht.
Die PromotorInnen wollen mit allen dafür vorgesehenen politischen Rechten am Abstimmungskampf teilnehmen -
im Namen der 16.500 Unterzeichner ihres Antrages auf Referendum.
PRESSEMITTEILUNG 13-05-2022
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Die Promotoren des Antrages auf Referendum: unsichtbar, aber deshalb nicht weniger aktiv!
Die Südtiroler werden die Promotoren der 26 Organisationen, die im Juli 2021 das Referendum gegen das Landesgesetz von SVP und Lega Salvini zur Beschneidung der Direkten Demokratie, ergriffen haben, in der Öffentlichkeit leider vergeblich suchen.
Ihr Antrag ist trotz der Sammlung von 16.500 Unterschriften von der Kommission der Landesregierung wegen eines angeblichen Formfehlers, den der Landtag zu verantworten hat, abgelehnt worden. Obwohl der Kommission die gesetzliche Grundlage für diese Ablehnung fehlt. Die Promotoren haben zwar dagegen rekurriert, aber der angebliche Formfehler hat schwerer gewogen, als die 16.500 Unterschriften.
Es werden deshalb weder Plakate von uns Organisationen noch Auftritte in RAI Südtirol zu sehen sein. Wir erwehren uns sich nicht des Eindrucks, dass das alles so gewollt war.
Referendumsantrag abgelehnt - Referendum findet trotzdem statt
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DIE UNGLAUBLICHE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZU DEM VON DEN BÜRGERINNEN BEANTRAGTEN REFERENDUM
Es hätte tatsächlich etwas gefehlt, wenn nicht auch dieses Mal die Kommission zur Feststellung der Durchführbarkeit des Referendums den Antrag der PromotorInnen abgelehnt hätte – wie schon 2013 aus ebenso formalistischen Gründen beim beantragten Referendum zum SVP-Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung in Südtirol 107/11. Dem Rekurs dagegen war damals vom Landesgericht stattgegeben und das Referendum durchgeführt worden.
Das Haar in der Suppe wurde gefunden: Die Eigenerklärung der Promotoren zur Eintragung in die Wählerlisten sei in diesem Fall unzulässig.
Tatsache ist, dass das DPR 445/2000* (Testo unico delle disposizioni legislative e regolamentari in materia di documentazione amministrativa) eindeutig und ohne Ausnahmen festlegt, dass Ersatz- oder Eigenerklärungen für Bescheinigungen betreffend die Ausübung der zivilen und politischen Rechte und betreffend die Eintragung in Alben und Listen einer öffentlichen Verwaltung, rechtens sind (Art. 46, f und i). Nicht nur die PromotorInnen, sondern auch die Landtagsverwaltung hat auf der Grundlage dieser Norm gehandelt, indem sie entgegenkommend die entsprechenden Formulare für die Eigenerklärung als Alternative zur Vorlage der Bescheinigung, die von den Gemeinden ausgestellt wird, vorbereitet und den Promotoren bei der Unterzeichnung des Antrags auf Referendum vorgelegt hat.
Zudem ist es nicht Aufgabe der Kommission die Handlungen zur Einreichung des Antrages zu überprüfen, das ist reine Verwaltungsangelegenheit, sondern gemäß Art. 5 des Landesgesetzes 10/2002** die Durchführbarkeit des Referendums anhand der Überprüfung der gesammelten Unterschriften festzustellen.
Dass jetzt, nachdem der Antrag von 16.500 BürgerInnen unterstützt wird, die Kommission den Antrag aus diesem Grund für unzulässig erklärt, ist völlig unverständlich und ein formalistischer Winkelzug. Dies umso mehr, als dass die Landtagsverwaltung auf der Grundlage des Landesgesetzes 17/1993*** zur Regelung der Verwaltungsverfahren mit Art. 5, Absatz 2 und 3 angehalten ist, die Ersatzerklärung zu akzeptieren und den erklärten Sachverhalt (Eintragung in die Wählerlisten) festzustellen.
Lasst Euch das Referendum nicht nehmen!
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STIMMT BEIM LANDESREFERENDUM
AM SONNTAG, DEN 29. MAI MIT
NEIN
Video-Aufruf von Andi Gross
Er ist einer der international anerkanntesten Kenner der Direkten Demokratie.
Er kennt nicht nur das Schweizer Modell in- und auswendig, sondern auch die verschiedensten direkt-demokratischen Systeme weltweit.
Andi Gross war Abgeordneter im Schweizer Nationalrat und parlamentarischer Vertreter im Europarat.
Er ist Leiter eines Instituts über Direkte Demokratie und unterrichtet an zahlreichen Universitäten.
Die BürgerInnen wollen selber entscheiden
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Doppelt so viele Unterschriften als vorgeschrieben für die Volksabstimmung
gegen die Abschaffung des Referendums im Landtag abgegeben
EINERSEITS - Die Regierungsmehrheit hat den ALLERUNNÖTIGSTEN ANLASS für eine Volksabstimmung geliefert,
den niemand versteht und für die allein sie die Verantwortung trägt, weil sie davor gewarnt wurde;
ANDERERSEITS - ist jetzt klar, dass die Bürgerinnen sich auch unter schwierigsten Bedingungen nicht übertölpeln lassen und dass wir es mit einer Regierungsmehrheit zu tun haben, die versucht, die BürgerInnen auszutricksen.
Das bestätigende Referendum ist dringend notwendig! Das hätte die Regierungsmehrheit nicht anschaulicher deutlich machen können, indem sie es abschaffen will. Sie muss starke Gründe haben, um es hinnehmen zu wollen, dazustehen als regierende politische Vertretung, die die politischen Rechte der Bürgerinnen drastisch beschneiden will. Der entscheidende Grund ist wohl, dass sie nur herrschen kann und grundsätzlich unfähig ist zur Zusammenarbeit. Das ist eine Seite.
Referendum RETTET Referendum
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DAS REFERENDUM IST VOM VOLK BESTÄTIGT WORDEN. AM REFERENDUM WIRD NICHT MEHR GERÜTTELT! |
Wir lassen uns das Referendum nicht nehmen!
Retten wir das Kernelement einer konsensorientierten Bürgerdemokratie!
- Das letzte Wort haben jetzt wir BürgerInnen!
- Das gilt es mit dem Referendum zu schützen
- Was mit dem SVP-Lega Salvini-Gesetz zusätzlich zum Referendum abgeschafft würde
- Dokumente
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Mit dem echten Referendum können die Wahlberechtigten entscheiden, ob ein Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es garantiert, dass nur gilt, was eine Mehrheit der Bevölkerung will. Nur mit dem Referendum sind wirklich wir BürgerInnen der Souverän!
Dieses Instrument - das Herzstück der Direkten Demokratie - ist
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nach jahrzehntelangem Ringen vieler großer und kleiner Organisationen,
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unterstützt von einem Großteil der Bevölkerung (114.884 in der Volksabstimmung 2009 und in sieben Unterschriftensammlungen mit über 70.000 beglaubigten Unterschriften),
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nach einem vom Landtag gewollten partizipativen Prozess,
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in parteiübergreifender Zusammenarbeit im Juli 2018 vom Landtag beschlossen worden.
Seitdem ist es nie zum Einsatz gekommen. Trotzdem hat es, von uns BürgerInnen unbemerkt, seine für die Politik heilsame Wirkung entfaltet. Es hat die Mehrheit verpflichtet, mit der Minderheit zusammenzuarbeiten. Es hat eine Gesetzgebung bewirkt, die mehr als bisher von einem halbwegs ausgewogenen Konsens gekennzeichnet war. Genau das will die SVP-Lega Salvini Mehrheit aber offensichtlich nicht. Sie will die Alleinherrschaft. Deshalb versucht sie jetzt, das Referendum wieder abzuschaffen.
Das letzte Wort haben jetzt wir BürgerInnen!
Mit dem Referendum, das am Sonntag, den 29. Mai stattfinden wird.
Es ist von 16.500 BürgerInnen und 14 Landtagsabgeordneten erwirkt worden.
Das Referendum, das wir jetzt nutzen können, ist vom Artikel 47 des Autonomiestatutes vorgesehen. Mit ihm können die Stimmberechtigten entscheiden, ob vom Landtag beschlossene Änderungen der wichtigsten Gesetze - jene zur Regelung der Demokratie - in Kraft treten sollen oder nicht. Dieses Recht ist uns BürgerInnen 2001 vom italienischen Parlament übertragen worden. Mit ihm können wir darauf achten, dass die demokratischen Regeln in unserem Sinn festgelegt werden und wir können sie damit vor Änderungen schützen, die von einer Mehrheit in der Bevölkerung abgelehnt werden.
Dieses Recht nutzen wir jetzt gegen das Vorhaben der SVP und der Lega Salvini, die unsere politischen Rechte drastisch beschneiden wollen. So, wie schon 2013, als uns die SVP ein Gesetz vorgesetzt hat, mit dem Volksabstimmungen so gut wie unmöglich gemacht worden wären. Wir haben es mit großer Mehrheit verhindert. Jetzt müssen wir verhindern, dass uns das Referendum, eine neutrale Information über die Gegenstände von Volksabstimmungen und weitere wichtige Errungenschaften genommen werden.
Dazu sind im September 2021 unter schwierigen Bedingungen von 16.500 BürgerInnen unterstützende Unterschriften abgegeben worden, 11.000 davon in den Gemeindeämter.
Das gilt es mit dem Referendum zu schützen
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Es verlangt die Zusammenarbeit der politischen Vertreter und von diesen mit uns BürgerInnen;
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Es stellt sicher, dass nur gilt, was auch wirklich von einer Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen wird;
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Es wirkt dahin, dass nicht nur eine politische Mehrheit regiert, die 35% der Wahlberechtigten vertritt. Mit ihm müssen auch die Argumente der politischen Minderheit berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann sich ein viel größerer Teil der Bevölkerungen mit den Entscheidungen identifizieren;
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Das bewirkt das Referendum schon allein damit, dass es existiert und ohne dass es angewandt werden muss.
Es verpflichtet zum Hinhören, zum Ernstnehmen anderer, zum Dialog und zur Suche nach Konsens.
Es ist der erste und entscheidende Schritt von einer Parteien- zu einer Bürgerdemokratie.
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die Unabhängigkeit des vom Gesetz vorgesehenen, aber nie eingerichteten Büro für politische Bildung und Partizipation, indem sie es unter die Kontrolle des Landtagspräsidiums (bestehend aus 5 SVP-Mitgliedern und einem Abgeordnetem der Opposition) bringen (Art. 11, 12 und 13);
- die Unabhängigkeit der Redaktion des Abstimmungsheftes, indem sie diese dem Landtagspräsidium übertragen (Art. 13);
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die gleichberechtigt Wiedergabe der Für-und-Wider-Positionen im Abstimmungsheft, indem sie den verfügbaren Platz an die Zahl der Landtagssitze binden, die dahinter stehen (Art. 13, 2) ;
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die Möglichkeit der Einberufung von ausgelosten Bürgerräten durch die BürgerInnen (Art. 10);
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der Schutz der sozialen Minderheiten in den Volksabstimmungen (Art. 3,1);
- den Schutz der Sprachgruppen in sensiblen Fragen (Art. 4, Abs. 2 und 3 im LG 22/2018) in Volksabstimmungen, mit einem in besonderen Fällen nötigen "Doppelten Mehr", also einer zweifachen Mehrheit (Art. 3, 2);
DOKUMENTE
- das geltende Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation (LG 22/2018), das von SVP und Lega Salvini beschnitten werden soll
- das Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes 22/2018 mit dem die politischen Mitbestimmungsrechte beschnitten werden sollen
(zur Abschaffung des Referendum siehe Artikel 16 Abschaffungen) - das Landesgesetz 10/2002, aufgrund dessen wir das geltende Landesgesetz 22/2018 mit dem bestätigenden Referendum schützen können
- der Landesgesetzentwurf der Grünen, der im Plenum des Landtages behandelt wird, wenn das SVP-Gesetz abgelehnt wird und mit dem nur die Mängel und Fehler im geltenden Gesetz 22/2018 behoben werden sollen. Und hier der Link zum Bericht.
INFOS
VIDEO
- Aufruf "NEIN sagen zur Einschränkung der Demokratie in Südtirol" von Bruno Kaufmann, Vorstandsmitglied der Schweizer Demokratie Stiftung www.swissdemocracy.foundation, Vorstandsmitglied von Democracy International und Ko-Präsident der Weltkonferenz der Volksrechte („Global Forum on Modern Direct Democracy“)
- Aufruf von Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie e.V. Deutschland, Bundesverdienstkreuzträger fragt sich, was in Südtirol passiert: In Thüringen und Sachsen will die konservative Volkspartei CDU das Referendum einführen um Vertrauen bei den Wählern wiederzugewinnen, in Südtirol will die SVP es abschaffen.
- Vergleich der Regelung des Referendums in der Schweiz und den zwei Formen, die wir in Südtirol kennen.
- Der Wert und die Bedeutung des Referendums
BILDMATERIAL ZUM ONLINE VERBREITEN
- Parteien, die die BürgerInnen im Referendum unterstützen:
LOGO "Referendum rettet Referendum"
https://www.facebook.com/alexmariniM5S/videos/711929679931953
https://www.facebook.com/alexmariniM5S/videos/1022137745105665
- Artikel in der Tageszeitung Alto Adige vom 20 Mai: "Par condicio sul referendum" Il M5* accusa Kompatscher. Il presidente della giunta invitato a mantenere il ruolo da garante: "Non faccia propaganda". "Iniziativa per più democrazia" esclusa, i pentastellati annunciano accertamenti. Il Team K: "Imparzialità minacciata"
- Interview auf TG Alto Adige vom 19 Mai mit dem Verfassungsrechtler Francesco Palermo über das, was mit dem Referendum vom 29.5. auf dem Spiel steht
- Artikel von Thomas Benedikter auf salto.bz: "Im Kampf gegen die Direkte Demokratie". Der Umgang der SVP mit der direkten Demokratie ist seit 20 Jahren ein Trauerspiel. Ein Sieg des JA beim anstehenden Referendum wäre nichts als sein tragischer Abschluss.
Sammeln bis 30. September
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