Antrag der Bürgerinnen und Bürger auf Referendum abgelehnt
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 28. November 2013 13:00
Richterkommission enthält dem Promotorenkomitee für’s Referendum am 9.2.2014 das institutionelle Recht auf Abstimmungskampfwerbung vor.
Rekurs beim Landesgericht.
Am 24.09.2013 hat das 58-köpfige Promotorenkomitee dem Präsidium des Landtages 17.633 beglaubigte Unterschriften übergeben und damit die Voraussetzung geschaffen für das von ihm gemäß Art. 47 des Autonomiestatutes beantragte Referendum zum „Gesetz zur Bürgerbeteiligung“ der Südtiroler Volkspartei. Wie vom Gesetz vorgesehen, musste dieser Antrag anschließend auf seine Durchführbarkeit bzw. auf die Erfüllung der entsprechenden Auflagen (mindestens 7. 966 beglaubigte Unterschriften) von einer Kommission überprüft werden.
Diese Überprüfung hat stattgefunden. Mit Schreiben vom 6.11.2013
Erklärung_Richterkommission.pdf (6 MB) wurde dem Erstunterzeichner des Promotorenkomitees mitgeteilt, dass die dreiköpfige Richterkommission unter dem Vorsitz von Frau Dr. Margit Falk-Ebner den Antrag des Promotorenkomitees auf Referendum für nicht durchführbar erklärt hat. Als Begründung wird angeführt, dass auf den Unterschriftenbögen „ein Verbindungsstempel auf den losen Blättern fehlt“
Referendum_Unterschriftenbogen104Z_04072013.doc. Aus diesem Grund fehle „die Gewissheit, dass die Wahlberechtigten, die ihre Unterschrift auf den Seiten 3 bis 22 eines jeden Bogens gesetzt haben, bewusst und willentlich für die Abhaltung der gegenständlichen bestätigenden Volksabstimmung unterschrieben haben.“
Die Initiative für mehr Demokratie stellt dazu folgendes fest:
nnen wir NEIN sagen zur Entmündigung durch das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung!
nd schicken ihren Vorschlag wieder in den Landtag!
ntarismus mit direktdemokratischer Kontrolle!
Mit einer Unterschrift verhindern, dass Volksabstimmungen in Südtirol in Zukunft verhindert werden!
Allem vorausgeschickt: Wir hätten uns zur Initiative der Süd-Tiroler Freiheit, mit der Bürgerinnen und Bürger in Südtirol ihre Haltung zum Selbstbestimmungsrecht ausdrücken sollen, eine sachliche und klare Stellungnahme einer öffentlichen Institution wie dem Regierungskommisariat oder dem Landesamt für institutionelle Angelegenheiten erwartet. Dies deshalb, weil diese Initiative einen gewollt offiziellen Charakter und einen institutionellen Anstrich hat, angefangen bei der mißbräuchlichen Verwendung der Begriffe „Referendum“ und „Wahl“. Die Unsicherheit vieler Menschen, wie sie damit umgehen sollen, ist spürbar. Als Initiative für mehr Demokratie legen wir großen Wert auf eine korrekte Verwendung der politischen Begriffe allgemein und im Besonderen im Bereich der Direkten Demokratie.
