das Echte Referendum - Vetorecht des Volkes

Weshalb das Referendumsrecht?

In den Tagen nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung im Landtag, gab es in einzelnen Medien einen Aufschrei zur Regelung, die im Gesetz für das Referendum – in seiner echten Form - vorgesehen ist und gegen dieses Instrument selbst.

Ob es nun jemand wahrhaben und annehmen will oder nicht, das Referendum ist in dieser Form eine der beiden Säulen der Direkten Demokratie: Das Kontrollrecht und das Initiativrecht, die Bremse und das Gaspedal, die uns Bürgerinnen und Bürgern in einer vollständigen Demokratie zustehen, um bei den Wahlen unsere Zuständigkeit und unsere Verantwortung für die politischen Entscheidungen nicht abzugeben, sondern sie mit gewählten Vertretern zu teilen.
Zu unterscheiden ist das Echte Referendum von dem, das wir normalerweise in Italien gewohnt sind, das abschaffende, das nach dem Muster funktioniert: Drei Jahre nachdem das Wahlgesetz in Kraft getreten ist und nachdem schon danach gewählt worden ist, kann es abschafft werden (so gehabt!). Das Echte Referendum ist das Recht, in einer Volksabstimmung festzustellen, ob eine politische Entscheidung mehrheitlich von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen oder abgelehnt wird, bevor eine neue Wirklichkeit damit geschaffen wird und evtl. Schaden entsteht, also bevor sie in Kraft tritt.

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Der Beginn einer neuen politischen Ära für Südtirol

Ein hart errungener, noch nicht ausreichender, aber doch guter Schritt hin zu einer wirksamen Direkten Demokratie!

Abstimmungstafel25. Juli 2018 – Nach vier Jahre dauerndem Ringen mit Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen und, vor allem zuletzt, zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien um einen tragbaren Kompromiss, ist vom Landtag ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie beschlossen worden. Festzuhalten ist, dass trotz weiter bestehender Mängel jetzt zweifellos ein besseres Gesetz zur Ausübung des Mitbestimmungsrechtes zur Verfügung steht, als das seit 2005 geltende.

Veranlasst vom Referendum 2014 gegen ein nur von der SVP gewolltes Gesetz, sind jetzt die Mitbestimmungsrechte auf eine anwendbare Weise geregelt worden: Vor allem mit dem auf 25 % abgesenkten Beteiligungsquorum und mit einer auf sechs Monate verlängerten Sammelzeit für die leider weiterhin erforderlichen 13.000 Unterschriften (anstatt der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 8.000); eine bessere Anwendbarkeit ist auch mit dem sog. Abstimmungsheft garantiert, mit dem alle Haushalte im Land über den Inhalt von Volksabstimmungen und über die befürwortende und ablehnende Position informiert werden.

Mit der Einführung des echten (bestätigenden) Referendums über Landesgesetze ruht Direkte Demokratie in Südtirol jetzt wirklich auf ihren zwei Säulen:

siehe Stimmverhalten der Abgeordneten

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Die Sammelfrist ist abgelaufen und viele fragen sich, was aus den zwei Volksbegehren geworden ist

Wie viel Unterstützung bekommt man von den Bürgerinnen und Bürgern
für gleich zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie,

  • wenn es schon die siebte (!) Unterschriftensammlung zur selben Sache in 22 Jahren ist,
  • wenn mitten im Sommer gesammelt werden muss, also viele Menschen de facto oder in Bezug auf öffentliche Belange in Urlaub sind,
  • wenn auch die Menschen, auf die man für die Beglaubigung der Unterschriften angewiesen ist, in den Urlaub gehen,
  • wenn die Medien davon ausgehen, dass das ohnehin niemanden mehr interessiert
  • und sie zu unaufmerksam und hektisch sind, das Neue, das Besondere und das Entwicklungsmoment daran zu erkennen,
  • wenn man nicht für die eigenen Vorstellungen von einer guten Regelung sammelt, sondern für einen Kompromiss, den andere gebastelt haben
  • und nur, damit es endlich einen Schritt weiter geht,
  • wenn man damit eigentlich nichts anderes erreichen will, als das selbstverständliche Zu-Ende-Bringen eines Vorhabens im Landtag ...

... wenn also unter den denkbar schwierigsten Bedingungen um die Zustimmung der Bürgerinnen geworben werden muss?

Wir sind beim Auszählen der abgegebenen Unterschriften!

Am Montag, den 4. September werden wir das Ergebnis der Sammlung bekannt geben und die Unterschriften im Landtag abgeben.

Kompromiss gefährdet

ERSTE PRESSEMITTEILUNG ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG

Die Ausgangssituation:
Der hart erarbeitete Kompromiss wird von Teilen der SVP im Landtag in Frage gestellt

Mit Jahresbeginn 2018 wird im Landtag mit der Behandlung der Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie begonnen. Weil zwei davon als Volksbegehren eingebracht wurden, ist sicher gestellt, dass das Gesetz bis zum Sommer vom Landtag verabschiedet werden wird.    

Der zu behandelnde Gesetzentwurf (in der Originalversion und in einer verbesserten Fassung) ist auf der Grundlage eines Verfahrens entstanden, mit dem interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie viele Organisationen intensiv an der Ausarbeitung beteiligt waren. Dass es überhaupt zu einem solchen Verfahren gekommen ist, liegt an der Bedeutung und am politischen Gewicht, das dieses Thema in zwanzig Jahren mit vier Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen erhalten hat.
Am Ende dieses langen Weges ist es daher folgerichtig zu verlangen, dass die Behandlung transparent und angesichts einer informierten Öffentlichkeit erfolgt. Dieser Gesetzentwurf ist von uns Bürgerinnen und Bürger angestoßen worden und in Zusammenarbeit mit uns entstanden und es werden damit unsere Mitbestimmungsrechte geregelt. Er wird in jeder Hinsicht unser Gesetz!    

Und doch ist schon wieder parteipolitische Quertreiberei am Werk. Dies obwohl der Gesetzentwurf in jeder Phase seines Entstehens mit den an der Erarbeitung beteiligten Parteigremien abgesprochen worden ist.

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Unterschriftensammlung in Gemeindeämter bis 18.8. verlängert

  

Noch ist die Zukunft wirklicher Mitbestimmung in Südtirol unentschieden!
Die nötigen Unterschriften für die Volksbegehren sind noch nicht erreicht.
Deshalb gehen die Promotoren der 36 Organisationen
mit der Unterschriftensammlung in den Gemeindeämtern in die Verlängerung:
bis Freitag, 18. August.


Zum 11. August - ursprünglich Sammelende in den Gemeindeämtern für die zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie - reichen die Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger noch nicht aus, um die Gesetzesvorschläge im Landtag einzubringen. Für die Sammlung der restlichen Unterschriften außerhalb der Rathäuser – auf der Straße und von autorisierten Sammlern – bleibt jetzt nur noch bis Ende August Zeit.

Für alle, die es nicht dem Glück überlassen wollen, ob ihnen die Gelegenheit, die Unterschrift zu leisten, irgendwo begegnet, haben die Promotoren die Sammlung in den Gemeindeämtern um eine Woche bis Freitag, den 18. August (bis Ende der Öffnungszeit) verlängert.

20 Jahre waren nötig für diesen Augenblick! Eine gesetzliche Regelung der Direkten Demokratie, die im Landtag entstanden ist, überparteilich, mit Bürgerbeteiligung und Einbeziehung vieler Organisationen – offensichtlich zu anwendbar, um nicht Gegenkräfte dagegen zu mobilisieren. Wenn wir Bürgerinnen und Bürger nun diesen Gesetzentwurf einbringen, dann kann er dieses Mal im Landtag nicht abgelehnt werden.

Die wesentlichen Informationen zu den zwei Volksbegehren können hier heruntergeladen werden.

In vielen Gemeinden wird nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Unterschriften in den Rathäusern noch an Unterschriftenständen gesammelt.

Hier der Kalender der Sammlung außerhalb der Rathäuser

Internationaler Kongress - DEMOKRATIE NEU DENKEN

Internationaler Kongress - Demokratie neu denken

il congresso videoregistrato attraverso questo link
in lingua italiana

Texte des Kongresses

Zusammenfassung der Ergebnisse des Kongresses

Interview mit Aristoteles - "Aristoteles, sprich!"
Einführung in das Thema des Kongresses, Stephan Lausch
Kurzfassung Beitrag Gino Scaccia, Critica della democrazia parlamentare guardando la realtà italiana, personalia
Kurzfassung Beitrag Hilmar Sturm, Von der Elitendemokratie zur Bürgerdemokratie - das geht, personalia
Kurzfassung Beitrag Piero A. Müller, Eine Demokratie der Zusammenarbeit ist möglich und funktioniert viel besser, personalia
Kurzfassung Beitrag Charly Pache, Wir können und müssen die Demokratie selbst verbessern, personalia

Grußworte Ralf-Uwe Beck, Sprecher Mehr Demokratie Deutschland
Grußnachricht Mario Staderini, Partito Radicale
"Und das soll Demokratie sein?" eine Kritik der parlamentarischen Praxis des Südtiroler Landtages, Stephan Lausch
Kritik der parlamentarischen Demokratie, Stephan Lausch

 

zum Thema des Kongresses

Wen überzeugt noch DEMOKRATIE, wie wir sie erleben? Und doch ist sie das beste, was wir haben. Weil wir sie verbessern, sie weiterentwickeln können.
Die Parlamentarische mit der Direkten ergänzen, das ist das erste, was notwendig ist. Wenn das Neue – die DIREKTE - hinzu kommt, dann wird sich das Vorhandene – die PARLAMENTARISCHE - auch ändern müssen.

In welcher Weise kann das geschehen? Parlamentarische Demokratie für sich allein ist ein permanenter Streit aller gegen alle. Die Versuchung ist groß, das Konflikthafte durch Konzentration der Macht in den Händen weniger zu reduzieren. Weniger Demokratie ist die Antwort. Beteiligt sich aber die Gesellschaft direktdemokratisch am politischen Geschehen mit eigenen Initiativen (I) und mit dem Kontrollinstrument des Referendums (R), dann wird die ZUSAMMENARBEIT ALLER naheliegend.

Wie kommt aber eine parlamentarische Demokratie zustande, die von Zusammenarbeit bestimmt sein soll? Das ist die Frage, auf die wir hier Antworten suchen.

Link zu

KONGRESS-PROGRAMM.pdf Plakat_it.pdf
PROGRAMM.jpg Plakat_it.jpg
PROGRAMM_retro.jpg Plakat_dt.jpg
PROGRAMM_Titelseite.jpg Plakat_dt.pdf

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Volksbegehren erfolgreich eingereicht

Siebente Unterschriftensammlung für eine gute Regelung der Direkten Demokratie im Landtag deponiert!
Unaufschiebbare Verpflichtung für den Landtag, endlich, nach 16 Jahren, eine brauchbare Regelung zu verabschieden.

float: left; margin: 15pxAm 4. September 2017 haben die Einbringer der zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie die unterstützenden Unterschriften von über 11.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landtag übergeben. Die vorgeschriebene Zahl von 8.000 Unterschriften ist damit deutlich überschritten worden und so sind die beiden Volksbegehren erfolgreich eingereicht. Folglich muss sowohl die originale Version des Gesetzentwurfes Amhof/Foppa/Nogger – Ergebnis eines zweijährigen partezipativen Verfahrens und einer Zusammenarbeit von Landtagsmehrheit und -minderheit – als auch die von der Initiative für mehr Demokratie verbesserte Version desselben, vor den Landtagswahlen abschließend behandelt werden.

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Beginn der Unterschriftensammlung

In den Gemeinden für die zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie unterschreiben - FÜNFTE AUSGABE !

Nach der Hinterlegung der zwei Anträge auf Volksbegehren über zwei Gesetzesvorschläge zur Direkten Demokratie beim Präsidium des Landtages durch 35 Organisationen, liegen die Unterschriftenbögen zur Unterstützung der Anträge ab heute in allen Gemeindehäusern des Landes auf. Werden sie von mindestens 8.000 Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift unterstützt, dann müssen die Vorschläge noch in dieser Legislatur im Landtag behandelt werden. Vereinzelt wird auch auf Straßen und Plätzen gesammelt. Die Promotoren empfehlen, nicht auf eine solche Gelegenheit zu warten, sondern möglichst bald schon zum Unterschreiben in die Wohnsitzgemeinde zu gehen, da die Sammlung dieses Mal sehr ungünstig in die Sommerzeit fällt.
Die Promotoren rufen außerdem dazu auf, beide Anträge zu unterstützen.
Mit dem ersten Antrag liegt den Bürgerinnen und Bürgern jener Gesetzesvorschlag zur Unterstützung vor, der im Auftrag des 1. Gesetzgebungsausschusses von den Landtagsabgeordneten Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler in einem die Bürgerschaft und ihre Organisationen einbeziehenden partizipativen Prozess und in Zusammenarbeit von Mehrheit und Opposition im Landtag ausgearbeitet worden ist. Es handelt sich dabei um die Originalversion, die am 26. Oktober 2016 von der Präsidentin des Gesetzgebungsausschusses Magdalena Amhof im Landtag vorgestellt, aber bisher aufgrund der ablehnenden Haltung innerhalb der SVP nicht offiziell im Landtag zur Behandlung eingebracht worden ist.  
Mit dem zweiten Antrag können die Bürgerinnen und Bürger den genannten Gesetzesvorschlag in einer verbesserten Version unterstützen. Die Originalversion beinhaltet zwar gegenüber dem geltenden Landesgesetz von 2005 wesentliche Verbesserungen, sie enthält aber auch noch gravierende Mängel. Deshalb hat die Initiative für mehr Demokratie eine verbesserte Version erstellt, ohne tiefe Eingriffe ins Original vorzunehmen. So müssen auch diese Verbesserungsvorschläge im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden.
Die Sammelfrist für die zwei Volksbegehren endet in den Gemeindebüros am Freitag, den 11. August, 12 Uhr. Die Sammlung auf Straßen und Plätzen kann zwei Wochen länger laufen.

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