Ein hart errungener, noch nicht ausreichender, aber doch guter Schritt hin zu einer wirksamen Direkten Demokratie!
25. Juli 2018 – Nach vier Jahre dauerndem Ringen mit Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen und, vor allem zuletzt, zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien um einen tragbaren Kompromiss, ist vom Landtag ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie beschlossen worden. Festzuhalten ist, dass trotz weiter bestehender Mängel jetzt zweifellos ein besseres Gesetz zur Ausübung des Mitbestimmungsrechtes zur Verfügung steht, als das seit 2005 geltende.
Veranlasst vom Referendum 2014 gegen ein nur von der SVP gewolltes Gesetz, sind jetzt die Mitbestimmungsrechte auf eine anwendbare Weise geregelt worden: Vor allem mit dem auf 25 % abgesenkten Beteiligungsquorum und mit einer auf sechs Monate verlängerten Sammelzeit für die leider weiterhin erforderlichen 13.000 Unterschriften (anstatt der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 8.000); eine bessere Anwendbarkeit ist auch mit dem sog. Abstimmungsheft garantiert, mit dem alle Haushalte im Land über den Inhalt von Volksabstimmungen und über die befürwortende und ablehnende Position informiert werden.
Mit der Einführung des echten (bestätigenden) Referendums über Landesgesetze ruht Direkte Demokratie in Südtirol jetzt wirklich auf ihren zwei Säulen:
ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Das Verwaltungsreferendum über Beschlüsse der Landesregierung soll wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Damit würde die SVP das Versprechen brechen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft (wie zum Flugplatz) über Großprojekte abstimmen können sollen, denn diese werden von der Landesregierung beschlossen.
Wenn die Landesregierung von der Güte ihrer Entscheidungen überzeugt ist und davon, dass sie von einer Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen werden, dann fürchtet sie auch nicht die Möglichkeit, gegen ihre Beschlüsse das Referendum zu ergreifen. Dann wird von diesem Instrument nämlich nur sehr selten und nur zu einzelnen zukunftsbestimmenden Entscheidungen Gebrauch gemacht. Die Erfahrung mit dem Instrument des Verwaltungsreferendums zeigt dabei u.a., dass seine gute Anwendbarkeit einen weitaus haushälterischeren Umgang mit den öffentlichen Finanzen und eine effizientere Verwaltung zur Folge hat.
ERSTE PRESSEMITTEILUNG ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Die Ausgangssituation: Der hart erarbeitete Kompromiss wird von Teilen der SVP im Landtag in Frage gestellt
Mit Jahresbeginn 2018 wird im Landtag mit der Behandlung der Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie begonnen. Weil zwei davon als Volksbegehren eingebracht wurden, ist sicher gestellt, dass das Gesetz bis zum Sommer vom Landtag verabschiedet werden wird.
Der zu behandelnde Gesetzentwurf (in der Originalversion und in einer verbesserten Fassung) ist auf der Grundlage eines Verfahrens entstanden, mit dem interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie viele Organisationen intensiv an der Ausarbeitung beteiligt waren. Dass es überhaupt zu einem solchen Verfahren gekommen ist, liegt an der Bedeutung und am politischen Gewicht, das dieses Thema in zwanzig Jahren mit vier Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen erhalten hat. Am Ende dieses langen Weges ist es daher folgerichtig zu verlangen, dass die Behandlung transparent und angesichts einer informierten Öffentlichkeit erfolgt. Dieser Gesetzentwurf ist von uns Bürgerinnen und Bürger angestoßen worden und in Zusammenarbeit mit uns entstanden und es werden damit unsere Mitbestimmungsrechte geregelt. Er wird in jeder Hinsicht unser Gesetz!
Und doch ist schon wieder parteipolitische Quertreiberei am Werk. Dies obwohl der Gesetzentwurf in jeder Phase seines Entstehens mit den an der Erarbeitung beteiligten Parteigremien abgesprochen worden ist.
ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Die SVP-Fraktion rüttelt wieder an einem Grundpfeiler der Direkten Demokratie
Der neue Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie - eingebracht sowohl von Amhof, Noggler und Foppa, als auch per Volksbegehren - sieht erstmals das bestätigende Referendum über die Gesetze vor, die der Landtag beschließt. Wenn sie nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind, sollen Landesgesetze der Volksabstimmung unterworfen werden können, bevor sie in Kraft treten. Diese Regelung nimmt auf, was die italienische Verfassung vorsieht: die Möglichkeit, vor dem Inkrafttreten einer Verfassungsänderung, über diese eine Volksabstimmung durchzuführen. Damit hat sich das italienische Volk schon zwei Mal erfolgreich gegen einen autoritären Umbau des Staatswesens wehren können. Ebenso kennt das Autonomiestatut die Möglichkeit eines solchen Referendums über die wichtigsten Gesetze, jene, die die demokratischen Grundlagen regeln.
Wen überzeugt noch DEMOKRATIE, wie wir sie erleben? Und doch ist sie das beste, was wir haben. Weil wir sie verbessern, sie weiterentwickeln können. Die Parlamentarische mit der Direkten ergänzen, das ist das erste, was notwendig ist. Wenn das Neue – die DIREKTE - hinzu kommt, dann wird sich das Vorhandene – die PARLAMENTARISCHE - auch ändern müssen.
In welcher Weise kann das geschehen? Parlamentarische Demokratie für sich allein ist ein permanenter Streit aller gegen alle. Die Versuchung ist groß, das Konflikthafte durch Konzentration der Macht in den Händen weniger zu reduzieren. Weniger Demokratie ist die Antwort. Beteiligt sich aber die Gesellschaft direktdemokratisch am politischen Geschehen mit eigenen Initiativen (I) und mit dem Kontrollinstrument des Referendums (R), dann wird die ZUSAMMENARBEIT ALLER naheliegend.
Wie kommt aber eine parlamentarische Demokratie zustande, die von Zusammenarbeit bestimmt sein soll? Das ist die Frage, auf die wir hier Antworten suchen.
ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Die SVP-Fraktion hat sich schon im eigenen Gesetz von 2013 zum Nullquorum bekannt!
2013 hat die SVP-Fraktion alle guten Gründe für ein Nullquorum vorgebracht, um den im Landtag mit nur ihren Stimmen verabschiedeten Gesetzentwurf ohne Quorum zu bewerben. Dass, aus ihrer Sicht, damit nichts zu befürchten war, dafür hat sie damals mit einer absurd hohen Unterschriftenhürde gesorgt (25.000 !).
Die guten Gründe sind jetzt aber nicht weniger richtig und es gilt: Es sollen die entscheiden, die mitentscheiden wollen und es sollen nicht jene bestimmend sein, die aus verschiedensten Gründen nicht mitentscheiden oder die es eigentlich ihren Mitbürgern überlassen wollen. Vor einem unerwünschten Ausgang einer Volksabstimmung können sich die Bürgerinnen und Bürger selber schützen, indem sie sich beteiligen!
Siebente Unterschriftensammlung für eine gute Regelung der Direkten Demokratie im Landtag deponiert! Unaufschiebbare Verpflichtung für den Landtag, endlich, nach 16 Jahren, eine brauchbare Regelung zu verabschieden.
Am 4. September 2017 haben die Einbringer der zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie die unterstützenden Unterschriften von über 11.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landtag übergeben. Die vorgeschriebene Zahl von 8.000 Unterschriften ist damit deutlich überschritten worden und so sind die beiden Volksbegehren erfolgreich eingereicht. Folglich muss sowohl die originale Version des Gesetzentwurfes Amhof/Foppa/Nogger – Ergebnis eines zweijährigen partezipativen Verfahrens und einer Zusammenarbeit von Landtagsmehrheit und -minderheit – als auch die von der Initiative für mehr Demokratie verbesserte Version desselben, vor den Landtagswahlen abschließend behandelt werden.
ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Schluss mit dem lächerlichen Gefeilsche um die Unterschriftenhürde!
Wieder wird die im Gesetzentwurf überzeugend festgelegte Unterschriftenhürde von 8.000 Unterschriften zur Erwirkung einer Volksabstimmung in Frage gestellt. Dabei gibt es für eine andere Unterschriftenzahl keine vernünftige Begründung. Nicht umsonst ist sie im partizipativen Verfahren, das zu dem Gesetzentwurf geführt hat, allgemein anerkannt worden. Die Bestimmung ihrer Höhe ist eine Frage der Chancengleichheit. Wenn jeder Bürger, jede Bürgerin mit 8.000 Wählerstimmen sicher in den Landtag gewählt werden kann und damit das Recht erwirbt, dort Gesetzentwürfe zur Abstimmung zu bringen, dann gibt es keinen Grund, dass Bürgerinnen und Bürger mehr unterstützende Unterschriften für einen Gesetzentwurf aus dem Volk vorlegen müssen, um die Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung darüber entscheiden lassen zu können. Alles, was darüber liegt, ist nichts anderes, als der Versuch, Volksabstimmungen zu erschweren oder zu verhindern. Die Rechtfertigung, dass die Initiative für mehr Demokratie selbst ohne Schwierigkeiten immer wieder mehr als 10.000 Unterschriften vorlegt, verkennt vollkommen die Realität. Man kann nicht von einer Organisation ausgehen, deren Anliegen schon lange bekannt ist, weil es schon über viele Jahre hin beworben worden ist. Als sie 1996 zum ersten Mal damit auftrat, hat sie für ihren Vorschlag in der Region genau 4.600 (!) und nicht 8.000 Unterschriften sammeln können.
Auch das wieder beginnende „Verrechnen“ mit dem Beteiligungsquorum macht deutlich, um was es wirklich geht. Wieder blühen Vorschläge auf,
Quanto sostegno dai cittadini si riesce raccogliere per addirittura due iniziative popolari sulla democrazia diretta,
se si tratta della settima (!) raccolta firme in 22 anni sulla stessa e identica questione,
se si è costretti a raccogliere le firme in piena estate, con tanti che sono effettivamente in ferie e moltissimi lo sono riguardo a questioni di interesse pubblico,
se anche le persone delle quali si ha bisogno per autenticare le firme vanno in ferie,
se i mass media presuppongono che tanto la questione dopo tanti anni non interessa più nessuno,
e se sono troppo distratti e frenetici per scorgere il nuovo, il particolare e l'elemento di progresso,
se non si raccoglie per le proprie idee su come andrebbero conformate regole valide per la democrazia diretta, ma per un compromesso
e per fare finalmente un passo che conduca verso una regolamentazione come spetta ai cittadini sovrani,
e se alla fin fine si vuole soltanto raggiungere che venga portato doverosamente a termine un progetto avviato dal Consiglio,
se dunque si è dovuto chiedere il sostegno dei cittadini con le peggiori condizioni immaginabili?
Stiamo contando le firme raccolte! Lunedì 4 settembre presenteremo l'esito della raccolta e consegneremo le firme in Consiglio provinciale.
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