Es ist viele Jahre schon mit mehreren Volksbegehren und einem Referendum von der Zivilgesellschaft verlangt worden,
in einem zweijährigen Bürgerbeteiligungsverfahren ausgearbeitet,
zusätzlich mit einem Volksbegehren (12.000 Unterschriften) im Landtag eingebracht,
im Juli 2018 mit zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten verabschiedet
und zuletzt in Rom verfassungsrechtlich in Ordnung befunden worden.
Diesen wollen nun der Fraktionssprecher der SVP, Gerhard Lanz, nur drei Monate, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, wieder mit einem neuen Gesetzentwurf (12/2019) ersetzen. In diesem fehlen nicht weniger, als die Hälfte der Direkten Demokratie, das Referendum über Landesgesetze, die nicht mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet worden sind, sowie Schutzbestimmungen für Minderheiten.
Gegenseitige Unterstützung mit Ministerium für die Beziehungen zum Parlament und die Direkte Demokratie bekräftigt
im Bild v.l.n.r.: Lorenzo Spadacini/Capo Dipartimento Riforme Istituzionali, Lucia Fronza Crepaz (Più democrazia in Trentino), Stefano Longano (pers. Berater des Ministers), Otto von Aufschnaiter, Minister Riccardo Fraccaro, Stephan Lausch, Maria Larcher Schwienbacher, Daniela Filbier (Più democrazia in Trentino)
Am vergangenen Mittwoch, 20. Februar, hat, wie in der Pressemitteilung vergangene Woche angekündigt, eine Delegation unserer Initiative für mehr Demokratie, gemeinsam mit der Schwesterorganisation im Trentino, der Einladung nach Rom von Riccardo Fraccaro, Minister für die Beziehungen zum Parlament und die Direkte Demokratie, Folge geleistet. Das über eine Stunde dauernde Gespräch hat in der freundschaftlichen Atmosphäre gemeinsam verfolgter Ziele stattgefunden. In dem Austausch, an dem auch Funktionäre des Ministeriums teilgenommen haben, sind Schwierigkeiten zur Sprache gekommen, mit denen sowohl das Ministerium beim Ausbau, als auch unsere Organisationen in der Anwendung der politischen Mitbestimmungsrechte konfrontiert sind. Während die Erschwerung der Tätigkeit des Ministeriums vor allem durch Vorurteile bedingt ist, die auf allgemeiner Unkenntnis der Funktionsweise und der Wirkung Direkter Demokratie beruhen, sind unsere Organisationen mit den Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger konfrontiert, die in der Anwendung ihrer Mitbestimmungsrechte zum Teil unüberwindbaren Hindernissen gegenüberstehen. Deutlich und wohltuend war also wahrzunehmen, dass entgegen den Erfahrungen mit lokalen politischen Vertretern, beide Seiten in einem gemeinsamen Interesse aufeinander angewiesen sind und sich in ihrem gemeinsamen Bestreben gegenseitig unterstützen können und wollen.
Ein hart errungener, noch nicht ausreichender, aber doch guter Schritt hin zu einer wirksamen Direkten Demokratie!
25. Juli 2018 – Nach vier Jahre dauerndem Ringen mit Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen und, vor allem zuletzt, zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien um einen tragbaren Kompromiss, ist vom Landtag ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie beschlossen worden. Festzuhalten ist, dass trotz weiter bestehender Mängel jetzt zweifellos ein besseres Gesetz zur Ausübung des Mitbestimmungsrechtes zur Verfügung steht, als das seit 2005 geltende.
Veranlasst vom Referendum 2014 gegen ein nur von der SVP gewolltes Gesetz, sind jetzt die Mitbestimmungsrechte auf eine anwendbare Weise geregelt worden: Vor allem mit dem auf 25 % abgesenkten Beteiligungsquorum und mit einer auf sechs Monate verlängerten Sammelzeit für die leider weiterhin erforderlichen 13.000 Unterschriften (anstatt der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 8.000); eine bessere Anwendbarkeit ist auch mit dem sog. Abstimmungsheft garantiert, mit dem alle Haushalte im Land über den Inhalt von Volksabstimmungen und über die befürwortende und ablehnende Position informiert werden.
Mit der Einführung des echten (bestätigenden) Referendums über Landesgesetze ruht Direkte Demokratie in Südtirol jetzt wirklich auf ihren zwei Säulen:
Die Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates umsetzen!
Erstmals gibt es in Italien, und wohl weltweit, ein Ministerium, dessen Aufgabe es ist, gleichermaßen für das Funktionieren der parlamentarischen und der direktdemokratischen Verfahren zu sorgen. Und erstmals in Italien ist im Regierungsprogramm eine Reform der Direkten Demokratie vorgesehen worden, die effektiv auf eine Erweiterung und Verbesserung der Mitbestimmungsrechte abzielt: Die Abschaffung des Beteiligungsquorums und die Einführung der Volksinitiative. Damit ist eine Erwartungshaltung entstanden, aus der heraus die Initiative für mehr Demokratie und unsere Schwesterorganisationen „Più democrazia in Trentino“ sich zu Jahresbeginn gemeinsam mit einem Brief an Riccardo Fraccaro, Minister für die Beziehungen zum Parlament und für die Direkte Demokratie, gewandt und in ihm die Maßnahmen dargelegt und aufgelistet haben, die sie für eine zufriedenstellende Praxis der Mitbestimmung der BürgerInnen notwendig sehen. Als Orientierung gilt ihnen der Verhaltenskodex für die Regeln zur Demokratie der Venedig-Kommission des Europarates.
ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Das Verwaltungsreferendum über Beschlüsse der Landesregierung soll wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Damit würde die SVP das Versprechen brechen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft (wie zum Flugplatz) über Großprojekte abstimmen können sollen, denn diese werden von der Landesregierung beschlossen.
Wenn die Landesregierung von der Güte ihrer Entscheidungen überzeugt ist und davon, dass sie von einer Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen werden, dann fürchtet sie auch nicht die Möglichkeit, gegen ihre Beschlüsse das Referendum zu ergreifen. Dann wird von diesem Instrument nämlich nur sehr selten und nur zu einzelnen zukunftsbestimmenden Entscheidungen Gebrauch gemacht. Die Erfahrung mit dem Instrument des Verwaltungsreferendums zeigt dabei u.a., dass seine gute Anwendbarkeit einen weitaus haushälterischeren Umgang mit den öffentlichen Finanzen und eine effizientere Verwaltung zur Folge hat.
Mit dieser Woche beginnt für Südtirol eine neue politische Ära
Bisher wurde hier bei uns, trotz Demokratie und wie in den meisten "demokratischen" Ländern, über das Volk geherrscht. Ab jetzt muss mit dem Volk regiert werden, so wie es sich für eine echte Demokratie gehört. Mit dieser Woche ist das neue Gesetz zur Direkten Demokratie in Kraft!
Mit dem hier erstmals vorgesehenen (bestätigenden) Referendum können die StimmbürgerInnen die Gesetzgebung des Landtages direkt kontrollieren. Das heißt vor allem, dass die politische Vertretung von nun ab weiß, dass jederzeit das Referendum gegen ein von ihr verabschiedetes Gesetz ergriffen werden kann (bevor das Gesetz in Kraft tritt). Und sie können mit dem Instrument der Volksinitiative per Volksabstimmung neue Gesetz beschließen, bestehende abändern oder abschaffen.
ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Die SVP-Fraktion rüttelt wieder an einem Grundpfeiler der Direkten Demokratie
Der neue Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie - eingebracht sowohl von Amhof, Noggler und Foppa, als auch per Volksbegehren - sieht erstmals das bestätigende Referendum über die Gesetze vor, die der Landtag beschließt. Wenn sie nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind, sollen Landesgesetze der Volksabstimmung unterworfen werden können, bevor sie in Kraft treten. Diese Regelung nimmt auf, was die italienische Verfassung vorsieht: die Möglichkeit, vor dem Inkrafttreten einer Verfassungsänderung, über diese eine Volksabstimmung durchzuführen. Damit hat sich das italienische Volk schon zwei Mal erfolgreich gegen einen autoritären Umbau des Staatswesens wehren können. Ebenso kennt das Autonomiestatut die Möglichkeit eines solchen Referendums über die wichtigsten Gesetze, jene, die die demokratischen Grundlagen regeln.
In den Tagen nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung im Landtag, gab es in einzelnen Medien einen Aufschrei zur Regelung, die im Gesetz für das Referendum – in seiner echten Form - vorgesehen ist und gegen dieses Instrument selbst.
Ob es nun jemand wahrhaben und annehmen will oder nicht, das Referendum ist in dieser Form eine der beiden Säulen der Direkten Demokratie: Das Kontrollrecht und das Initiativrecht, die Bremse und das Gaspedal, die uns Bürgerinnen und Bürgern in einer vollständigen Demokratie zustehen, um bei den Wahlen unsere Zuständigkeit und unsere Verantwortung für die politischen Entscheidungen nicht abzugeben, sondern sie mit gewählten Vertretern zu teilen. Zu unterscheiden ist das Echte Referendum von dem, das wir normalerweise in Italien gewohnt sind, das abschaffende, das nach dem Muster funktioniert: Drei Jahre nachdem das Wahlgesetz in Kraft getreten ist und nachdem schon danach gewählt worden ist, kann es abschafft werden (so gehabt!). Das Echte Referendum ist das Recht, in einer Volksabstimmung festzustellen, ob eine politische Entscheidung mehrheitlich von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen oder abgelehnt wird, bevor eine neue Wirklichkeit damit geschaffen wird und evtl. Schaden entsteht, also bevor sie in Kraft tritt.
ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Die SVP-Fraktion hat sich schon im eigenen Gesetz von 2013 zum Nullquorum bekannt!
2013 hat die SVP-Fraktion alle guten Gründe für ein Nullquorum vorgebracht, um den im Landtag mit nur ihren Stimmen verabschiedeten Gesetzentwurf ohne Quorum zu bewerben. Dass, aus ihrer Sicht, damit nichts zu befürchten war, dafür hat sie damals mit einer absurd hohen Unterschriftenhürde gesorgt (25.000 !).
Die guten Gründe sind jetzt aber nicht weniger richtig und es gilt: Es sollen die entscheiden, die mitentscheiden wollen und es sollen nicht jene bestimmend sein, die aus verschiedensten Gründen nicht mitentscheiden oder die es eigentlich ihren Mitbürgern überlassen wollen. Vor einem unerwünschten Ausgang einer Volksabstimmung können sich die Bürgerinnen und Bürger selber schützen, indem sie sich beteiligen!
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