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Referendum auch mit Zweidrittelmehrheit

Auch mit einer Zweidrittelmehrheit für ihr Bürgerbeteiligungs-Gesetz wird die SVP-Landtagsfraktion ein Referendum darüber nicht verhindern können

Im Hinblick auf eine mögliche abschließende Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung vor der Sommerpause stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:

  • Sollte der Gesetzentwurf wider Erwarten mit der Unterstützung von Oppositionsparteien mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden, dann werden auch die in diesem Fall vorgeschriebenen ca. 26.000 Unterschriften für das bestätigende/ablehnende Referendum gesammelt werden. Dazu sehen wir uns gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, inbesondere den 114.884, die in der Volksabstimmung 2009 für den Gesetzentwurf des Bündnisses für mehr Demokratie gestimmt haben.

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Offener Brief an SVP-Obmann Theiner

Herr Obmann der Südtiroler Volkspartei,

es ist Zeit, Sie und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an Ihr persönliches Verhalten, das Ihrer Partei und Ihrer Abgeordneten im Südtiroler Landtag zu erinnern, nämlich an Ihren seit vielen Jahren beschämenden Umgang mit dem so hohen Gut der Demokratie, mit der Mitbestimmung, zum Schaden der Demokratie.

Damit auch deutlich ist, worum es geht: Der oberste Wert in einer Demokratie ist nicht, wie Sie vielleicht meinen mögen, das Recht vertreten zu werden, sondern die Beteiligung aller Betroffenen an den Entscheidungen, die für alle gelten.

hier der ganze Brief:

Offener_Brief_Theiner_März2013_Endf.pdf

 

 

Mit neuem Vorsitzenden gehen wir ans Wahlgesetz

Bei der heutigen Pressekonferenz hat sich der neue Vorsitzende der Initiative für mehr Demokratie vorgestellt. Erwin Demichiel, bis vor einem Jahr im Landesgesundheitsdienst tätig, übernimmt den Vorsitz von Otto von Aufschnaiter. Er hat der Initiative seit ihrer Gründung als Verein im Jahr 2000 ausgleichend und die verschiedenen Positionen wertschätzend und fruchtbar vermittelnd vorgestanden und unterstützt sie weiter als Vorstandsmitglied. Der langjährige Vorsitzende musste zwar erleben, wie die SVP bis heute wirksame Mitbestimmungsrechte der BürgerInnen verhindert, darf sich aber auch darüber freuen, dass die Initiative eine politische Perspektive für Südtirol geworden ist, mit der sehr viele Menschen ihre politischen Hoffnungen verbinden. Der neue Vorsitzende legt entsprechend auch besonderen Wert darauf zu sehen, was indirekt im Sinne der Initiative über die Jahre sich entwickelt hat, allem voran ein stärkeres Selbstbewusstsein der BürgerInnen und ein produktiver Zorn über die völlig veraltete autoritäre politische Praxis in unserem Land.

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Unsere Erwartungen an die politischen Vertreter im italienischen Parlament

im Zusammenhang mit der Reform des Autonomiestatutes

  • Abänderung des Art. 47, Abs. 4, des Autonomiestatuts, so dass die Volksinitiative (die gesetzeseinführende Volksabstimmung) über die Regierungsformgesetze (direkte Demokratie und Wahlgesetz) explizit vorgesehen ist.
  • Einführung der Statutsinitiative als Bürgerrecht, d.h. eines Initiativrechts zur Abänderung des Autonomiestatuts durch Volksentscheid sowohl auf Initiative der Bürgerinnen und Bürger als auch des Landtages (mit qualifizierter Mehrheit).
  • Übertragung der Statutshoheit ans Land Südtirol (wie bei Regionen mit Normalstatut), somit der Möglichkeit der ständigen Reform des Statuts mit qualifizierter Mehrheit, unter Beibehaltung des Verfassungscharakters des Autonomiestatuts (also Notwendigkeit der nachfolgenden Verabschiedung der Statutsänderungen durchs Parlament, wie in Spanien).
  • Einführung der Möglichkeit eines Statutenkonvents oder einer „konstituierenden Landesversammlung“, die direkt vom Volk zu wählen ist.
  • Einführung des bestätigenden Referendums für Statutsänderungen in Südtirol.

im Zusammenhang mit der Reform der Demokratie in Südtirol

  • Erweiterung der demokratischen Beteiligung der Bürger/innen durch eine gute Regelung der direkten Demokratie mit Landesgesetz mit der gesamten Palette direkter Demokratie.
  • Weitestgehende Wahlfreiheit durch eine radikale Reform des Wahlrechtes
  • Neuregelung der Entlohnung der Politiker und Parteienfinanzierung durch Landesgesetz
  • Schaffung eines Rechts auf Transparenz der Landesverwaltung und der öffentlichen Behörden, die in Südtirol tätig sind (Transparenzgesetz mit entsprechendem Bürgeranwalt).
  • Schaffung eines Landesamtes zur Förderung der Bürgerbeteiligung.
  • Schaffung einer öffentlichen Einrichtung für die Überwachung des Pluralismus und Fairness im Medienwesen. Trennung von Medien, Parteien und politischen Ämtern.
  • Einführung des Finanzreferendums auf Gemeindeebene: ab einem bestimmten Ausgabevolumen muss auf Verlangen von z. B. 5% der Bevölkerung ein Volksentscheid abgehalten werden.
  • Auf Landes- und Gemeindeebene: kein Ausschluss von Sachthemen, aber Veto-Regelungen für Minderheiten, bzw. qualifizierte Abstimmungsregelungen bei "ethnisch sensiblen" Fragen.
  • Generelle Abschaffung des Beteiligungsquorums auf Gemeinde- wie auf Landesebene.
  • Demokratisierung einzelner Behörden; Verstärkung der direkten Aufsicht- und Kontrollrechte der Bürger, z. B. aller Landesgesellschaften.
  • Beteiligung der Bürger an den Steuerbehörden: die zukünftige Landesagentur für Einnahmen soll neben den Sozialpartnern und dem Land auch von Vertretern der Steuerzahler überwacht werden.
  • Energieversorgung: organisierte Mitsprache und unabhängige Vertretung der Bürger und Verbraucher in den öffentlichen Unternehmen der Energieversorgung.
  • Neue Formen der Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse, z. B. durch Planungszellen und Beteiligung im Vorfeld.
  • Ausbau und Absicherung der Autonomie der Schulen.
  • Ausbau der Gemeindeautonomie, vor allem durch Verringerung der finanziellen Abhängigkeit der Gemeinden vom Land und der Stärkung der Selbstfinanzierung durch eigene direkte Steuern und Einnahmen.
  • Einführung des Fachs Politik- u. Sozialkunde an allen Schultypen der Oberstufe

Unausgegoren und ungehobelt

Immer wieder haben die Autoren des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung, Arnold Schuler und Elmar Pichler Rolle, ihr Zwei-Stufen-Modell mit dem Verweis auf "Mehr Demokratie", unserer Schwesterorganisation in Deutschland, verteidigt, die dieses Modell auch ihrem Entwurf zu Grunde gelegt hat. Hier nun eine Klärung durch den Bundessprecher  von "Mehr Demokratie", Ralf-Uwe Beck, zu diesem Punkt und seine Bewertung des SVP-Gesetzentwurfes:

Sprecher von Mehr Demokratie in Deutschland kritisiert SVP-Gesetzentwurf zur direkten Demokratie: „SVP serviert bayerische Weißwürste beim Törggelen“

„Unausgegoren und ungehobelt“, so kommentiert der Vorstandssprecher von Mehr Demokratie in Deutschland, Ralf-Uwe Beck, den von der SVP vorgelegten Gesetzentwurf zur direkten Demokratie in Südtirol. Beck hat sich bei einem dreitägigen Besuch der Südtiroler Initiative für mehr Demokratie über die Situation nach der Volksabstimmung 2009 informiert, an deren Informationskampagne er aktiv teilgenommen hatte.

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Wie die Demokratie funktionieren soll, können nur die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden!

Vor einem Jahr hat SVP-Obmann Theiner versprochen, dass die Südtiroler innerhalb des Jahres in einer Volksabstimmung über ein von der SVP vorgelegtes neues Wahlgesetz und ein Gesetz zur Direkten Demokratie entscheiden werden können. Weil diese Partei dabei nur ihre eigenen Machtinteressen verfolgt hat, stehen wir jetzt hingegen vor einem Scherbenhaufen der Demokratiegesetze in unserem Land. Die Lehre daraus ist die Bestätigung eines der obersten Grundsätze der Demokratie: Die Regeln der Demokratie dürfen nicht von der politischen Vertretung, sondern müssen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst oder von einem nur für diese Aufgabe von ihnen gewählten Konvent entschieden werden. Diesen Weg verfolgt die Initiative für mehr Demokratie beharrlich weiter.

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Power to the people

Power to the people:

Direkte Demokratie in der ganzen Welt

  Freitag, 7. September 2012, 18 Uhr

FESTSAAL DER GEMEINDE BOZEN


Bruno Kaufmann ist Journalist
bei Zeitungen wie Tagesanzeiger, Weltwoche und Die Zeit, European Voice, bei Sveriges Radio, Schweizer Radio und Fernsehen.
  
Mitbegründer und Koordinator der europäischen BürgerInnenbewegungen
für eine direktdemokratische Europäische Verfassung
(eurotopia, 1991), Präsident des Initiative and Referendum Institute Europe (IRI, 2001), Co-Präsident des Global Forum on Modern Direct Democracy (GFMDD, 2008) und Co-Präsident der Schweizerischen Demokratiestiftung (SDS, 2011).
  
Sachverständiger zahlreicher Verfassungsgebungsprozesse
u.a. in Deutschland (Gemeinsame Verfassungskom. 1991/92),
Europa (Verfassungskonvent 2002/03),
Taiwan (Volksgesetzgebung, seit 2003),
Schweden (Verfassungsrevision, seit 2005),
Island (Neue Verfassung, seit 2009),
Faroer-Inseln (Neue Verfassung, seit 2010).
Er berät Demokratiestiftungen und internationale Organisationen rund um die Erde, wie International IDEA (seit 2004), Taiwan Foundation for Democracy (seit 2004), Europarat (seit 2005), Korea Democracy Foundation (seit 2008) und UNDP (seit 2008).

Verfasser und Herausgeber zahlreicher Hand- und Sachbücher zur Modernen Direkten Demokratie,
die weltweit in mehr als 30 Sprachen publiziert worden sind, darunter das ”Handbuch zur Direkten Demokratie” (2005),
”The European Citizens Initiative Handbook” (2001) sowie die im Springer Verlag erschienene Forschungsreihe ”Modern Direct Democracy in Europe”.

Video-Aufzeichnung der Veranstaltung mit Bruno Kaufmann

Ohne korrekt handelnde politische Vertreter keine fairen und befriedigenden Volksabstimmungen!

Am Sonntag, den 25. November findet in der Gemeinde Mals die Volksabstimmung über den Bau eines Kraftwerkes am bisher naturnahen Rambach statt. Die Voraussetzungen, auch in Südtirol endlich eine Abstimmung zu erleben, die nach fairen Regeln für alle zufriedenstellend verläuft, schienen dieses Mal gegeben mit einer gerade erst vollzogenen Reform der Mitbestimmungsrechte in Mals, die beispielhaft ist.
Nun ist es leider aber auch dieses Mal noch nicht so weit, weil man den Wert guter Regeln für ein wirklich demokratisches Verfahren nicht ernst genug nimmt.

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Nein zum SVP-Gesetzentwurf

Nein zum SVP-Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung,

der nicht einmal das (bestätigende) Referendum, das Herzstück der Direkten Demokratie, vorsieht: das Recht, in einer Volksabstimmung einen Beschluss der politischen Vertretung abzulehnen, bevor er in Kraft tritt. Damit fehlt vor allem jenes Instrument der Direkten Demokratie, mit dem sinnvoll und wirksam die Tätigkeit der Landesregierung durch die Bürger kontrolliert werden kann. Mit dem abschaffenden Referendum wäre das ein Unding.

weil er eine so gut wie unrerreichbar hohe und überdies eine doppelte Zugangshürde zur Volksabstimmung vorsieht (8.000 + 27.000 Unterschriften). Mit dieser wird die politischen Mehrheit verleitet, mit Verwirrspiel und Verunsicherung den Fortgang einer Initiative zu verhindern. Damit kann die regierende Mehrheit z.B. bestimmen, wann die Unterschriften innerhalb kurzer Zeit zu sammeln sind (27.000 Unterschriften z.B. im Dezember/Jänner oder Juli/August.)
Art. 10.2 und 13.4

weil eine Kommission und nicht die Promotoren selbst darüber entscheiden kann, ob ein von der regierenden Mehrheit abgeänderter Vorschlag der Promotoren eine Volksabstimmung erübrigt. Art. 13.3

weil mit einem Gegenvorschlag der regierenden Mehrheit in der Volksabstimmung verhindert werden kann, dass sich einer der beiden Vorschläge gegen die Nein-Stimmen durchsetzt (weil sich die Ja-Stimmen auf zwei Vorschläge aufspalten). Art. 16.2.

weil die Mehrheit einer Sprachgruppenvertretung im Landtag eine Volksabstimmung verhindern kann.
Art. 13.9a

weil die Landesregierung weiterhin die institutio­nelle Information (Abstimmungsheft) manipulieren kann.
Art. 19.1

weil Volksabstimmungen über die wichtigsten Gesetze überhaupt verboten sind:
 
jene mit denen die Aus­übung der demokratischen Rechte geregelt wird sowie jene, mit denen die politische Vertretung sich ihre Gehälter und auch unsere Steuern festlegt. Art. 13.9b und Art. 6. 2ab

weil keine Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung nur in jenen Gemeinden statt­finden können, die effektiv von diesen betroffen sind.

weil nicht vorgesehen ist, dass auch eine bestimmte Anzahl von Gemeinderatsversammlungen eine Volksabstimmung erwirken können soll.

Unsere Aussendungen
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