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Was nützt ein 0-Quorum, wenn die Zugangshürde fast unerreichbar hoch ist?

Die Initiative für mehr Demokratie begrüßt die Entscheidung der SVP-Leitung, in ihrem neuen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie kein Quorum mehr vorzusehen. Die Absicht der SVP, im Gegenzug dazu, die geltende Zugangshürde von 3,3 % auf 10%, also auf 39.000 Unterschriften zu verdreifachen, zeigt aber, dass diese Entscheidung leider nicht auf wirklicher Einsicht beruht. In der ersten landesweiten Volksabstimmung sind die Verhinderungsabsichten der SVP mit dem Quorum zu offensichtlich und intolerabel geworden. Diese Lektion hat sie lernen müssen. In Sachen Direkte Demokratie gibt es aber nicht nur die Lektion der Schädlichkeit des Quorums zu lernen, sondern viele andere mehr. Wir können nicht zu jeder Lektionseinheit eine eigene Volksabstimmung organisieren.

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Im Gedenken an Alfons Benedikter

Wir von der Initiative für mehr Demokratie gedenken mit Achtung und Dankbarkeit des Menschen und Politikers Alfons Benedikter. Er hat es als die Aufgabe seines Lebens gesehen und verfolgt, mit der Kraft gerechter, strenger und bisweilen auch kompromissloser, vor allem aber weitsichtiger Gesetze und Regeln die Entwicklung Südtirols in geordneten und kontrollierbaren Bahnen zu halten. Seine Politik war im besten Sinn haushälterisch und ein Beispiel für eine umwelt- und sozial verträgliche Politik lange bevor deren Notwendigkeit evident geworden ist.

Alfons Benedikter war Mitglied und Förderer der Initiative für mehr Demokratie mit der Hoffnung und Erwartung, dass Südtirols Bürgerinnen und Bürger mit den Möglichkeiten direktdemokratischer Mitbestimmung die Entwicklung des Landes wieder dem Prinzip der Gemeinnützigkeit unterwerfen könnten. Mit seinem Sohn Thomas, der von Anfang an mit viel Kompetenz und Hingabe in der Initiative mitwirkt, hat Alfons Benedikter bis zuletzt Anteil gehabt an ihren Aktivitäten. Den Angehörigen gilt unsere tiefempfundene Anteilnahme und Thomas im Besonderen sind wir von der Initiative in diesem Verlust nahe.

Der Vorstand der Initiative

Problematische Volksinitiativen brauchen gute Regelung und dürfen nicht Vorwand sein für die Frustrierung des Beteiligungswillens!

Am Sonntag kommt in der Schweiz, als eine unter 18 Initiativen in Bund und Kantonen, die sogenannte „Ausschaffungsinitiative“ zur Abstimmung. Das Volk wird damit über eine Bundesregelung der Ausbürgerung von Nichtschweizern entscheiden, die sich besonders schwere Verbrechen zu Schulden haben kommen lassen.
Im Hinblick darauf, dass die beteiligungsfeindlichen Kräfte in der SVP dies wieder zum Anlass nehmen werden, die Schweizer Regelung der Direkten Demokratie mit einseitiger Information zu diskreditieren, stellt die Initiative für mehr Demokratie vorweg fest:

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Politik: Entscheidungsmacht einzelner oder Konsenssuche vieler?

Aufruf zur Beteiligung an der Volksbefragung über die skitouristische Erschließung des Nordosthanges des Kronplatzes

Die Beteiligung an der Volksbefragung über weitere Aufstiegsanlagen am Kronplatz wird eine Antwort sein auf die Frage: Welche Politik wollen wir?
Die Initiative für mehr Demokratie wünscht sich, dass die Bürgerinnen und Bürger sich mit einer hohen Beteiligung für eine Politik aussprechen, die den Konsens mit den Bürgern sucht und darauf verzichtet, Entscheidungen einfach selbstherrlich von oben durchzusetzen.

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Deutsche Verfassungsrichterin plädiert für mehr Volksabstimmungen

Die Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt plädiert für mehr direkte Demokratie und mehr Mut der Politik gegenüber Volksabstimmungen. Der Ruf nach mehr direkter Demokratie erschallt immer lauter...

Doch die Bürger forderten nicht die Abschaffung des Parlaments, betont die Verfassungsrichterin, sondern lediglich eine Ergänzung der politischen Willensbildung durch Volksabstimmungen. Das Volk wolle die Gewalt, die vom ihm ausgehe, öfter zu sich zurückholen. Es will mehr Demokratie in direkter Form wagen. Doch vor solchem Wagnis schreckt die Politik in weiten Teilen zurück und warnt vor Bürgereinmischung... Volksabstimmungen zur rechten Zeit können hilfreich sein. Sie lenken erhitzte Kontroversen in geordnete Bahnen und können verhindern helfen, dass die Vertrauensbasis weiter schwindet, auf der die parlamentarische Demokratie fußt.

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Ein Jahr danach – Auftakt zur Beteiligung am Zustandekommen einer guten Regelung zur Direkten Demokratie im Landtag!

Am vergangenen Samstag hat zum Jahrestag der ersten landesweiten Volksabstimmung die Landesversammlung der Bürgerinnen und Bürger für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie stattgefunden. In ihrem Rahmen fanden eine Anhörung der Fraktionssprecher der Freiheitlichen, der Grünen, der SVP, der Südtiroler Freiheit und der Union für Südtirol, sowie des Parteisekretärs des PD statt und hielt Dr. Klaus Hahnzog, bayerischer Verfassungsrichter, ehemaliger Landtagsabgeordneter und Bürgermeister von München einen Vortrag. Die Landesversammlung hat in wichtigen Punkten der anstehenden Neuregelung der Direkten Demokratie Klarheit geschaffen.

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Urnengang am Wochenende

Die Verwalter sind unfähig und unwillens, Mitbestimmungsrechte vernünftig zu regeln.

Wenn in Bruneck kein Beteiligungsquorum von 40 % gegolten hätte, dann wären 40-50 % der Stimmberechtigten abstimmen gegangen und wir hätten wirklich gewusst, wie die Bevölkerung zum Projekt steht. Die Befürworter der Projektes haben sich ausrechnen können, dass sie mit der Nichtbeteiligung an der Abstimmung mehr Aussicht haben, ihre Position durchzusetzen.

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Sind wir Bürger souveräne Bürger?

 Pressemitteilung der Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie

Sind wir Südtiroler souveräne Bürger?

Die Mitglieder der Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie haben sich auf ihrer kürzlich abgehaltenen Sitzung mit der aktuellen Situation der Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Südtiroler Bürgerinnen und Bürger befasst. Dabei wurde festgestellt, dass fast 1 Jahr nach der ersten landesweiten Volksabstimmung in Südtirol noch immer keine grundlegende Anerkennung für eine gleichberechtigte Mitbestimmung für das Volk vorhanden ist. Souverän ist, wer das entscheidende Wort hat. Will etwa ein Verein oder eine Genossenschaft die Statuten bzw. Satzungen ändern, so ist dies Sache der Mitgliederversammlung. Sie ist das oberste Organ, bei ihr allein liegt die Satzungshoheit. Was die Mitgliederversammlung beschließt, ist für den Vorstand verbindlich. Ganz anders sieht es in unseren Gemeinden oder auf landesebene aus. Dort ist das Gegenteil der Fall: Die Bürger haben keine Satzungshoheit und sind gerade in grundlegend wichtigen Fragen rechtlos.

Die Initiative für mehr Demokratie – Gruppe Vinschgau – ermutigt die Mitbürgerinnen und Mitbürger, dieses demokratische Grundrecht einzufordern. Während es beispielsweise in der Schweiz ausschließlich den Bürgern zusteht, Satzungs- und Verfassungsänderungen zu beschließen, sind in keiner der 116 Südtiroler Gemeinden die Bürger als oberste und wichtigste Instanz vorgesehen. Ihnen ist es nicht erlaubt, über die eigene Satzung abzustimmen!

Ebenso auf Landesebene beanspruchen die gewählten Politiker die alleinige Satzungshoheit. Zwar sprechen sie gut und gerne über die Bürgerbeteiligung, aber wenn es darauf ankommt, schotten sie sich ab und machen es den eigenen Landsleuten möglichst schwer. Es fehlt, so der Befund der Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie, nach wie vor am politischen Willen, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit oder ohne Mandat, für das öffentliche Wohl zu gewinnen.

Vinschgau, 22.09.2010

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