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Power to the people

Power to the people:

Direkte Demokratie in der ganzen Welt

  Freitag, 7. September 2012, 18 Uhr

FESTSAAL DER GEMEINDE BOZEN


Bruno Kaufmann ist Journalist
bei Zeitungen wie Tagesanzeiger, Weltwoche und Die Zeit, European Voice, bei Sveriges Radio, Schweizer Radio und Fernsehen.
  
Mitbegründer und Koordinator der europäischen BürgerInnenbewegungen
für eine direktdemokratische Europäische Verfassung
(eurotopia, 1991), Präsident des Initiative and Referendum Institute Europe (IRI, 2001), Co-Präsident des Global Forum on Modern Direct Democracy (GFMDD, 2008) und Co-Präsident der Schweizerischen Demokratiestiftung (SDS, 2011).
  
Sachverständiger zahlreicher Verfassungsgebungsprozesse
u.a. in Deutschland (Gemeinsame Verfassungskom. 1991/92),
Europa (Verfassungskonvent 2002/03),
Taiwan (Volksgesetzgebung, seit 2003),
Schweden (Verfassungsrevision, seit 2005),
Island (Neue Verfassung, seit 2009),
Faroer-Inseln (Neue Verfassung, seit 2010).
Er berät Demokratiestiftungen und internationale Organisationen rund um die Erde, wie International IDEA (seit 2004), Taiwan Foundation for Democracy (seit 2004), Europarat (seit 2005), Korea Democracy Foundation (seit 2008) und UNDP (seit 2008).

Verfasser und Herausgeber zahlreicher Hand- und Sachbücher zur Modernen Direkten Demokratie,
die weltweit in mehr als 30 Sprachen publiziert worden sind, darunter das ”Handbuch zur Direkten Demokratie” (2005),
”The European Citizens Initiative Handbook” (2001) sowie die im Springer Verlag erschienene Forschungsreihe ”Modern Direct Democracy in Europe”.

Video-Aufzeichnung der Veranstaltung mit Bruno Kaufmann

Nein zum SVP-Gesetzentwurf

Nein zum SVP-Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung,

der nicht einmal das (bestätigende) Referendum, das Herzstück der Direkten Demokratie, vorsieht: das Recht, in einer Volksabstimmung einen Beschluss der politischen Vertretung abzulehnen, bevor er in Kraft tritt. Damit fehlt vor allem jenes Instrument der Direkten Demokratie, mit dem sinnvoll und wirksam die Tätigkeit der Landesregierung durch die Bürger kontrolliert werden kann. Mit dem abschaffenden Referendum wäre das ein Unding.

weil er eine so gut wie unrerreichbar hohe und überdies eine doppelte Zugangshürde zur Volksabstimmung vorsieht (8.000 + 27.000 Unterschriften). Mit dieser wird die politischen Mehrheit verleitet, mit Verwirrspiel und Verunsicherung den Fortgang einer Initiative zu verhindern. Damit kann die regierende Mehrheit z.B. bestimmen, wann die Unterschriften innerhalb kurzer Zeit zu sammeln sind (27.000 Unterschriften z.B. im Dezember/Jänner oder Juli/August.)
Art. 10.2 und 13.4

weil eine Kommission und nicht die Promotoren selbst darüber entscheiden kann, ob ein von der regierenden Mehrheit abgeänderter Vorschlag der Promotoren eine Volksabstimmung erübrigt. Art. 13.3

weil mit einem Gegenvorschlag der regierenden Mehrheit in der Volksabstimmung verhindert werden kann, dass sich einer der beiden Vorschläge gegen die Nein-Stimmen durchsetzt (weil sich die Ja-Stimmen auf zwei Vorschläge aufspalten). Art. 16.2.

weil die Mehrheit einer Sprachgruppenvertretung im Landtag eine Volksabstimmung verhindern kann.
Art. 13.9a

weil die Landesregierung weiterhin die institutio­nelle Information (Abstimmungsheft) manipulieren kann.
Art. 19.1

weil Volksabstimmungen über die wichtigsten Gesetze überhaupt verboten sind:
 
jene mit denen die Aus­übung der demokratischen Rechte geregelt wird sowie jene, mit denen die politische Vertretung sich ihre Gehälter und auch unsere Steuern festlegt. Art. 13.9b und Art. 6. 2ab

weil keine Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung nur in jenen Gemeinden statt­finden können, die effektiv von diesen betroffen sind.

weil nicht vorgesehen ist, dass auch eine bestimmte Anzahl von Gemeinderatsversammlungen eine Volksabstimmung erwirken können soll.

Ob 27.000 oder 38.000 Unterschriften: das ändert nichts an der Bürgerfeindlichkeit des Gesetzentwurfes der SVP-Landtagsfraktion

27.000 anstatt 38.000 Unterschriften ändern nichts daran, dass Mitbestimmung auf der Grundlage des SVP-Landtagsfraktiongesetzes zur Bürgerbeteiligung nicht praktiziert werden kann.

Die Initiative für mehr Demokratie ist keineswegs überrascht von der Nachricht, dass der SVP-Parteiausschuss eine Absenkung der Unterschriftenhürde von 38.000 auf 27.000 beschlossen hat. Ganz im Gegenteil: Es hat sich bewahrheitet, wovon die Initiative von Anfang an überzeugt war. Die Hürde von 38.000 Unterschriften war mit Kalkül so absurd hoch angesetzt worden, damit zum geeigneten Zeitpunkt Kompromissbereitschaft demonstriert werden kann. In den Gefahrenbereich einer möglichen Erwirkbarkeit von Volksabstimmungen kommt die SVP-Führung damit noch lange nicht.

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Noch einmal: wie können wir wirklich mitbestimmen?

Zum Beispiel bei der Entscheidung der Landesregierung, den Flugplatz weiter auszubauen?

Unter der Vorauswirkung des (bestätigenden) Referendums, wie es die Initiative für mehr Demokratie in ihrem Volksbegehrens-Vorschlag vorsieht, käme es wohl gar nicht zu einem solchen Beschluss der Landesregierung. Sie müsste unweigerlich mit seiner Ablehnung in der Volksabstimmung rechnen. Mit der nur nachträglich abschaffenden Volksabstimmung, wie sie der derzeitige SVP-Vorschlag zur Bürgerbeteiligung vorsieht, käme es fast sicher auch nicht zur Volksabstimmung, dies aber nur nach und trotz aufreibenden Krafteinsatzes der Bürgerinnen und Bürger und mit dem entscheidenden Unterschied, dass der Beschluss der Landesregierung umgesetzt würde.

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Ein Wahlgesetz für die Bürgerinnen und Bürger, nicht für eine Partei!

Die spezifischen Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einer Neuregelung der Wahl der politischen Vertretung kommen in der Diskussion um ein neues Wahlrecht überhaupt nicht vor. Diese dreht sich fast ausschließlich um den Versuch der Vertreter der SVP im Landtag sich mit einer Wahlgesetzänderung die absolute Mehrheit zu bewahren.

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Unterbrechung der Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung: Ein Lehrstück von der heilsamen Macht der Direkten Demokratie

Aus Furcht, beim angekündigten bestätigenden Referendum zu ihrem „Gesetz zur Bürgerbeteiligung“ zu scheitern, unterbricht die SVP-Fraktion die Behandlung des Gesetzes im Landtag. Urplötzlich gibt sie sich jetzt kompromissbereit und will mit der Opposition reden. Sie muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass sie sich mit ihrem Entwurf fernab jeder Möglichkeit zu einem Konsens gestellt hat. Entweder sie läßt ihn endlich fallen oder sie stellt sich im Referendum dem Volk.

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- Referendum zu den Politikergehältern - Bürgerinnen und Bürger wollen direktdemokratisch etwas am politischen System verändern, das herrschende System wird sich dagegen wehren.

Wunderbar einerseits: die Unterschriften für die Anträge auf Referendum für die Politikergehälter sind mit ausreichendem Sicherheitsspielraum zusammengekommen, mehr als die Hälfte davon sind in Südtirol gesammelt worden, die Bürgerinnen und Bürger scheuen sich nicht mehr ihren politischen Willen öffentlich in einem Gemeindeamt zu bekunden – die Unterschriften sind in Südtirol vor allem dort abgegeben worden!

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Aufschlussreiche Widersprüche

Plötzlich will weder die SVP-Führung selbst, noch soll das Volk die Möglichkeit zu einem Referendum  über das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung haben und wird die Hürde von 27.000 Unterschriften als geeignet angesehen, eine Volksabstimmung zu verhindern.

Mit Erstaunen erfahren wir von Landtagsabgeordneten, dass der Fraktionssprecher der SVP, Elmar Pichler Rolle, plötzlich eine Zweidrittelmehrheit (24 von 35) für den Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung anstrebt.

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Wir lassen uns nicht in die Bürgerfalle locken!

Heute Vormittag haben sich am Landhausplatz zu Beginn der ersten Juni-Landtagssession Aktivistinnen und Aktivisten der Initiative für mehr Demokratie aus allen Bezirken des Landes und Vertreter der unterstützenden Organisationen eingefunden, um gegen die Vorgangsweise der SVP-Landtagsfraktion zum Direkte-Demokratie-Gesetz zu protestieren.

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