Die Rechtmäßigkeit der Abweisung des Antrages auf Volksabstimmung wird ungeklärt bleiben.
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- Veröffentlicht: Freitag, 24. September 2010 15:46

Die Verantwortung dafür trägt der Landtag.
Die Versammlung der Promotoren des Gesetzentwurfes zur Reform des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie hat fast einstimmig beschlossen, keine Berufung gegen den Beschluss der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen (Richterkommission) einzulegen.
Das heißt natürlich nicht, dass wir mit der Entscheidung der Richterkommission einverstanden sind.

