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Veröffentlicht: Donnerstag, 16. September 2010 16:53
Offener Brief an die Landtagspräsidentin
Die Sonderkommissionsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger werden vom Vorsitzenden der Sonderkommission zum Narren gehalten
Sehr geehrte Landtagspräsidentin, Frau Dr. Veronika Stirner Brantsch,
als Bürgerinnen und Bürger, in deren Auftrag die Institutionen ihre Aufgaben erfüllen und die ein Recht darauf haben, dass dies korrekt nach demokratischen Regeln geschieht, wollen wir Sie darauf aufmerksam machen,
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Veröffentlicht: Donnerstag, 09. September 2010 22:32
Die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen (Richterkommission) hat unseren Antrag auf Volksabstimmung über die mindestnotwendige Reform des geltenden Gesetzes zur Direkten Demokratie für unzulässig erklärt.
Es ist die erste Mal, dass eine Kommission die Position vertritt, dass Grundgesetze, mit denen demokratische Verfahrensregeln festgelegt werden, nur von der politischen Vertretung erlassen werden dürfen. Es ist die erste Mal, dass eine Kommission die Position vertritt, dass Grundgesetze, mit denen demokratische Verfahrensregeln festgelegt werden, nur von der politischen Vertretung erlassen werden dürfen. Vier Mal haben Kommissionen bisher, unabhängig voneinander, Anträge auf Volksabstimmung über eine solche Materie für zulässig erklärt, zwei Mal in der Region Valle d’Aosta und zwei Mal in Südtirol. Damit steht es immer noch 4:1 für das Volk.
Richterkommission entscheidet: das Volk hat in Demokratiefragen nichts zu sagen
unsere Argumente
unsere Gegenargumente, der Kommission vorgelegt am 28. Juni 2010
zusätzliche Argumente zur Zulässigkeit
Gutachten des Verfassungsrechlers prof. Avv. Mangiameli und Avv. Roberto Louvin
Gutachten ex Sen. Marco Boato
Auszug aus dem besagten Landesgesetz: ÄNDERUNG DES LANDESGESETZES VOM 18. NOVEMBER 2005, NR. 11,
„VOLKSBEGEHREN UND VOLKSABSTIMMUNG“, Art. Nr 3: „1. Die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen entscheidet innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einbringung des Antrages auf Einleitung einer Volksabstimmung über deren Zulässigkeit; hierbei äußert sie sich ausdrücklich und unter Angabe von Gründen zur Zuständigkeit des Landes für den Sachbereich, der Gegenstand der Volksabstimmung ist, zur Übereinstimmung des Antrages mit den Bestimmungen der Verfassung, des Sonderstatuts und ...