Richterkommission entscheidet: das Volk hat in Demokratiefragen nichts zu sagen.

Die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen (Richterkommission) hat unseren Antrag auf Volksabstimmung über die mindestnotwendige Reform des geltenden Gesetzes zur Direkten Demokratie für unzulässig erklärt.

Es ist die erste Mal, dass eine Kommission die Position vertritt, dass Grundgesetze, mit denen demokratische Verfahrensregeln festgelegt werden, nur von der politischen Vertretung erlassen werden dürfen. Es ist die erste Mal, dass eine Kommission die Position vertritt, dass Grundgesetze, mit denen demokratische Verfahrensregeln festgelegt werden, nur von der politischen Vertretung erlassen werden dürfen. Vier Mal haben Kommissionen bisher, unabhängig voneinander, Anträge auf Volksabstimmung über eine solche Materie für zulässig erklärt, zwei Mal in der Region Valle d’Aosta und zwei Mal in Südtirol. Damit steht es immer noch 4:1 für das Volk.

Richterkommission entscheidet: das Volk hat in Demokratiefragen nichts zu sagen

unsere Argumente

unsere Gegenargumente, der Kommission vorgelegt am 28. Juni 2010

zusätzliche Argumente zur Zulässigkeit

Gutachten des Verfassungsrechlers prof. Avv. Mangiameli und Avv. Roberto Louvin

Gutachten ex Sen. Marco Boato

Auszug aus dem besagten Landesgesetz: ÄNDERUNG DES LANDESGESETZES VOM 18. NOVEMBER 2005, NR. 11,

„VOLKSBEGEHREN UND VOLKSABSTIMMUNG“, Art. Nr 3: „1. Die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen entscheidet innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einbringung des Antrages auf Einleitung einer Volksabstimmung über deren Zulässigkeit; hierbei äußert sie sich ausdrücklich und unter Angabe von Gründen zur Zuständigkeit des Landes für den Sachbereich, der Gegenstand der Volksabstimmung ist, zur Übereinstimmung des Antrages mit den Bestimmungen der Verfassung, des Sonderstatuts und ...

Einreichung Antrag auf gesetzeseinführende Volksabstimmung

Auftakt für „Das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie“

56 PromotorInnen unterzeichnen in Anwesenheit des Landtags­präsidenten Riccardo Dello Sbarba den Antrag auf Volksabstimmung über „das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie“ und haben ihn heute bei der Landes­verwaltung eingereicht.

In einem festlichen Akt am Freitag, 15. Dezember erfolgte die Unterzeichnung des Antra­ges, auf den Tag genau, ein Jahr nach Inkrafttreten des Landesgesetzes Nr. 11/2005 über Volksbegehren und Volksabstimmung. Dieses Landesgesetz gibt den Bürger­innen und Bürgern auch die rechtliche Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie sie in Zukunft direkt­demokra­tisch mitentschei­den wollen.

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Die Initiative für mehr Demokratie bedauert den überstürzten Alleingang der Union f. S. in Sachen

Die Initiative für mehr Demokratie bedauert den überstürzten Alleingang der Union f. S. in Sachen Änderung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie und hofft auf ein einsichtiges Zurückstehen im Sinne der Sache.

Die Initiative für mehr Demokratie zählt darauf, dass die Union für Südtirol, wie L.abg. Andreas Pöder in der Pressekonferenz zu verstehen gegeben hat, von einer Sammlung der Unterschriften für ihren Antrag auf Volksabstimmung

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Der Vorsitzende der Sonderkommission liquidiert die Bereitschaft zu einem Gesetz zur Direkten Demokratie mit möglichst breitem Konsens

Der Vorsitzende der Sonderkommission liquidiert die Bereitschaft zu einem Gesetz zur Direkten Demokratie mit möglichst breitem Konsens

Der Vorsitzende der Sonderkommission, Walter Baumgartner, liquidiert im Auftrag Durnwalders die Bereitschaft der Mehrheit der Kommissionsmitglieder zu einem Gesetz zur Direkten Demokratie mit möglichst breitem Konsens. Die Stimme des Volkes wird mit einem Referendum oder einer Volksinitiative darüber ihr letztes Urteil sprechen!

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Wahlrechtsreform

Die Spielregeln der repräsentativen Demokratie aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger

Endlich listenübergreifendes Wählen, freie Kandidatennominierung (Vorwahlen) und Privilegienreduzierung in Diskussion einbeziehen! Personelle Trennung von Landtag und Landesregierung genügt nicht für Demokratisierung und Versachlichung der Politik!

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Direkte Demokratie nicht Schweizer Importware, sondern in der Idee der Demokratie

Direkte Demokratie nicht Schweizer Importware, sondern in der Idee der Demokratie angelegte Weiterentwicklung auch in Italien. Es ist dabei sinnvoll, Erfahrungen anderer Länder zu berücksichtigen und bewährte Elemente zu übernehmen.

Das Landespresseamt berichtete gestern von einem Treffen zwischen dem Regierungspräsidenten Graubündens Klaus Huber und dem Landeshauptmann Luis Durnwalder, bei dem auch die Direkte Demokratie zur Sprache gekommen sei und beide Seiten die Warnung ausgesprochen hätten, dass es nicht möglich sei, gewachsene politische Modelle eines Staates oder einer Region einfach zu importieren.

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Ein erster Ausflug in die parteipolitische Unabhängigkeit

Ein erster Ausflug in die parteipolitische Unabhängigkeit

8214 Bürgerinnen und Bürger von 32.647 Stimmberechtigten haben in den elf Gemeinden des Pustertal ihre Lust und Freude daran gehabt, gegen alle Miesmacherei der politischen Obrigkeit selbst zu sagen, welche Verkehrspolitik sie sich für ihr Tal erwarten. Über hundert Menschen im Tal haben ihnen dazu die Gelegenheit geboten.

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Hochkarätig besetzte und gut organisierte Expertenanhörung im Landtag ist von der übergroßen Mehrheit der Landtagsabgeordneten ungenutzt geblieben

Hochkarätig besetzte und gut organisierte Expertenanhörung im Landtag ist von der übergroßen Mehrheit der Landtagsabgeordneten ungenutzt geblieben

Gestern Nachmittag ist die eineinhalbtägige Expertenanhörung zur Direkten Demokratie vor der Sonderkommission des Landtages zu Ende gegangen. Die Initiative für mehr Demokratie stellt fest, dass es sich dabei um eine gut organisierte und mit fast ausnahmslos hochqualifizierten Fachleuten besetzte Gelegenheit mit internationalem Kongresscharakter für die Landtagsabgeordneten gehandelt hat, sich in dieser Materie kundig zu machen.

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Unsere Aussendungen
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